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Datum(33) Freitag, der 05.09.2025, 13:58 Uhr
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BetreffLehrer/Bildung/Sachsen-Anhalt/(Zusammenfassung) Zusatzstunde gekippt - und jetzt? (Foto Archiv)
TextDas Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Die Vorgriffsstunde für
Lehrkräfte ist rechtswidrig. Nun muss eine Lösung her, da die
Stundenpläne längst stehen. Die Politik setzt auch auf Berufsethos.
Magdeburg (dpa/sa) - Das Bundesverwaltungsgericht hat die
Vorgriffsstundenregelung gekippt - unter den Lehrkräften in
Sachsen-Anhalt herrscht nun Unsicherheit. «Klar ist, dass an den
Schulen die Stundenpläne stehen», sagte Bildungsminister Jan Riedel
(CDU) am Tag nach der Urteilsverkündung. Er gehe davon aus, «dass das
die Ehre unseres Berufsstandes ist, dass wir jetzt per se nicht
einfach diese Stunden ausfallen lassen». Lehrerinnen und Lehrer
hatten eine Ansage der Politik gefordert. 
Riedel betonte, dass es genügend Möglichkeiten gebe, um die
Unterrichtsversorgung sicherzustellen. Demnächst solle eine Abfrage
in den Schulen erfolgen, welche Lehrerinnen und Lehrer freiwillig zu
Zusatzstunden bereit sind, sagte der CDU-Politiker. Die Bezahlung sei
die gleiche - mit dem Vorteil, dass die Zusatzstunde auch im
Krankheitsfall gezahlt würde. 
Mehrarbeit kann angeordnet werden
Es gebe auch die Möglichkeit, dass Lehrkräfte bis zu vier
Zusatzstunden freiwillig hielten, so der Minister. Sollte die
Freiwilligkeit nicht reichen, gebe es letztlich auch die Option für
Schulleitungen, Mehrarbeit anzuordnen - jedoch nur als letzte
Möglichkeit, sagte Riedel.
Am Donnerstag hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
entschieden, dass die Regelung, nach der Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt
eine Stunde länger pro Woche vor der Klasse stehen müssen und dafür
einen Ausgleich erhalten, rechtswidrig ist. Diese
Vorgriffsstundenregelung sei vom Landesbeamtengesetz nicht gedeckt
und daher unwirksam, hieß es zur Begründung. Die Entscheidung ist
rechtskräftig, es gibt keine Rechtsmittel mehr. 
Gewerkschaft fordert Gespräche
Ab heute müsse jede Lehrkraft eine eigene Entscheidung treffen, ob er
oder sie die Vorgriffsstunde noch halten wolle, sagte Volker Thiele
von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Diese
Entscheidung könne jedoch nur getroffen werden, wenn sich das
Ministerium dazu äußere, wie weiter verfahren werden solle. Die
persönliche Entscheidung hänge immer auch von der Belastung der
einzelnen Lehrkraft ab.
Die GEW habe der Politik nach der Entscheidung mehrfach Gespräche
angeboten, sagte Thiele. «Das ist für einen geordneten weiteren
Unterrichtsverlauf wichtig.» 
Thiele hatte mit einer Kollegin vor dem Bundesverwaltungsgericht
geklagt. Die Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt würden verantwortungsvoll
mit der Entscheidung des Gerichts umgehen, sagte der Lehrer. «Die
Arbeitszeit kann auch ohne die Vorgriffsstunde flexibel gestaltet
werden. Daraus können die zusätzlichen Stunden auch weiterhin bezogen
werden», sagte er. Eine Lösung sei «jederzeit möglich», trotzdem
herrsche nun erst einmal große Unsicherheit. 
Was passiert mit den Extrastunden?
Durch die Anordnung der Vorgriffsstunde seien ungefähr 12.000
Unterrichtsstunden generiert worden, sagte Riedel. Dies sei für die
Sicherheit der Unterrichtsversorgung wichtig gewesen. 
In der nun gekippten Verordnung sollten sich Lehrerinnen und Lehrer
die zusätzlichen Stunden vergüten lassen oder sie auf einem
Arbeitszeitkonto ansparen, um sie ab dem Schuljahr 2033/34
abzubauen. 
Für Grundschullehrkräfte bedeutete die Neuregelung 28 statt bislang
27 Unterrichtsstunden, für Sekundarschul- und Gymnasiallehrkräfte 26
statt 25 Unterrichtsstunden pro Woche. Von der Regelung waren
Lehrkräfte ab 62 Jahren und befristet angestellte Lehrkräfte
ausgenommen.
Nun werde geprüft, wie weiter verfahren werden soll, sagte Riedel. Er
versprach, dass niemand einen Nachteil haben werde. Zudem solle
geprüft werden, inwieweit ein neuer Versuch unternommen werden kann,
gesetzliche Regeln für die Vorgriffsstunde zu schaffen. Zu prüfen sei
auch, ob die Unterrichtsversorgung mit den jetzt einzusetzenden
Maßnahmen sichergestellt werden kann.
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