Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign

DPA-Meldungen

 
Meldungen aktualisieren

Datum(131) Donnerstag, der 16.10.2025, 16:51 Uhr
IDtmn0018 4 vm 334 dpa-tmn 1142
BetreffFinanzen/Steuern/Gesundheit/Deutschland/Geld/Ratgeber/CJAB/tmn8100/(Z: 2480) Wann Haartransplantationen steuerlich absetzbar sind (Mit 1 Bild tmn8100 vom 16.10.2025)
TextKosten für Haartransplantationen sind oft Privatsache, weder
Krankenkasse noch Gesetzgeber beteiligen sich. Es kann aber Ausnahmen
von dieser Regel geben - bei medizinischer Notwendigkeit.
Regenstauf (dpa/tmn) - Rund die Hälfte aller Männer ist bis zum 50.
Lebensjahr von genetisch bedingtem Haarausfall betroffen. Bei Frauen
tritt der Haarausfall eher ab dem 50. Lebensjahr auf, wenn sich der
Hormonhaushalt im Zuge der Menopause wandelt. Für beide Geschlechter
kann der Haarausfall mehr als ein ästhetisches Problem sein - etwa
dann, wenn er auf die Psyche drückt. Manche Betroffenen entscheiden
sich daher für eine Haartransplantation. Und das kann teuer werden. 
Je nach Anbieter und Größe des betroffenen Areals auf dem Kopf kann
ein solcher Eingriff mehrere tausend Euro kosten. Kosten, auf denen
Patientinnen und Patienten oft selbst sitzenbleiben. Gesetzliche und
private Krankenkassen übernehmen die Aufwendungen für die oft
kosmetische Maßnahme in der Regel nicht. Mitunter können sie aber
steuerlich geltend gemacht werden - wenn bestimmte Voraussetzungen
erfüllt sind. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) hin.
Vorerkrankung ursächlich?
Ist etwa eine Chemotherapie, ein Unfall oder eine Erkrankung Ursache
für den Haarausfall, lässt sich die Haartransplantation medizinisch
begründen. Ein fachärztliches Attest eines Amtsarztes oder des
medizinischen Dienstes der Krankenkassen sei dann notwendig, damit
das Finanzamt die Kosten für den Eingriff anerkennt. 
Das Attest muss zum einen zwingend vor der Durchführung der
Haartransplantation vorliegen. Zum anderen muss es genaue Angaben zur
Feststellungsmethode der Vorerkrankung oder dem Vorfall, dem
Krankheitsbild sowie dem Schweregrad der Krankheit samt deren Folgen
enthalten. Ein guter Indikator für eine medizinische Notwendigkeit
der Maßnahme ist der Lohi zufolge zudem eine Beteiligung der
Krankenkasse oder des Beihilfeträgers an den Behandlungskosten.
Psychische Folgen?
Auch psychische Leiden wie Depressionen, Angststörungen oder soziale
Phobien aufgrund des Haarausfalls können einen Eingriff aus
medizinischer Sicht rechtfertigen - und damit auch die steuerliche
Absetzbarkeit. Hierfür benötigt es dann ein Gutachten vom
psychologischen Dienst der Krankenkassen, das ebenfalls vor dem
Eingriff eingeholt werden muss.
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler tragen die Kosten, sofern Aussicht
auf eine steuerliche Begünstigung besteht, in die Anlage
«Außergewöhnliche Belastungen» ihrer Steuererklärung ein. Ist eine
zumutbare Eigenbelastung überschritten - die vom Familienstand, der
Anzahl der Kinder sowie den eigenen Einkünften abhängt - wirken sich
die Aufwendungen steuermindernd aus.
# Notizblock
## Redaktionelle Hinweise
- Zu diesem Text finden Sie Bilder mit folgendem Titel im dpa
Bildangebot:
- Haartransplantation nach der FUT-Methode bei einer Patientin
* * * *
Die folgenden Informationen sind nicht zur Veröffentlichung bestimmt
## Ansprechpartner
- Nicole Janisch, Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., +49 9402 5040147,
presse@lohi.de
## Kontakte
- Autor/in: Christoph Jänsch (Berlin) 030285232154,
christoph.jaensch@dpa-info.com
- Redaktion: Fotoredaktion: +49 30 2852-32897,
foto.themendienst@dpa.com, Simon Nagel (Berlin), +49 (30)
2852-32991, Nagel.Simon@dpa.com
dpa/tmn cja yyzz n1 tsn
zurück