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Datum(36) Freitag, der 05.09.2025, 13:41 Uhr
IDaht0021 4 pl 355 lah 0775
BetreffLehrer/Bildung/Sachsen-Anhalt/Bildungsminister setzt auf Freiwilligkeit bei Zusatzstunden (Foto Archiv)
TextDas Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Die Vorgriffsstunde für
Lehrkräfte ist rechtswidrig. Der Bildungsminister stellt erste Pläne
vor - und hofft auf das Berufsethos der Lehrerschaft.
Magdeburg (dpa/sa) - Um die Unterrichtsversorgung an den Schulen in
Sachsen-Anhalt zu sichern, setzt das Bildungsministerium darauf, dass
Lehrerinnen und Lehrer nun freiwillig die umstrittene Zusatzstunde
mitmachen. «Klar ist, dass an den Schulen die Stundenpläne stehen»,
sagte Bildungsminister Jan Riedel (CDU). Man könne jetzt nicht sagen,
dass etwa die Mathe-Stunde am Freitag einfach ausfalle, nur weil die
Vorgriffsstunde weggefallen sei.
«Ich gehe davon aus, dass das die Ehre unseres Berufsstandes ist,
dass wir jetzt per se nicht einfach diese Stunden ausfallen lassen.»
Riedel betonte, dass es darüber hinaus aber bereits genügend
Möglichkeiten gebe, um die Unterrichtsversorgung sicherzustellen, so
wie es auch in der Vergangenheit und in anderen Bundesländern üblich
sei. 
Daher solle demnächst eine Abfrage in den Schulen erfolgen, welche
Lehrerinnen und Lehrer freiwillig zu sogenannten Zusatzstunden bereit
seien. Die Bezahlung sei die gleiche, der Vorteil sei sogar, dass die
Zusatzstunde auch im Krankheitsfall gezahlt werde, sagte Riedel. Es
gebe sogar die Möglichkeit, dass Lehrkräfte bis zu maximal vier
Zusatzstunden freiwillig abhalten. Sollte die Freiwilligkeit nicht
reichen, gebe es letztlich auch die Möglichkeit von Schulleitungen,
Mehrarbeit anzuordnen. Dies soll aber nur die letzte Möglichkeit
sein. 
Bundesverwaltungsgericht kippt Vorgriffsstunde 
Am Donnerstag hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
entschieden, dass die Regelung, nach der Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt
eine Stunde länger pro Woche vor der Klasse stehen müssen und dafür
einen Ausgleich erhalten, rechtswidrig ist. Diese
Vorgriffsstundenregelung sei vom Landesbeamtengesetz nicht gedeckt
und daher unwirksam, hieß es zur Begründung. Die Entscheidung ist
rechtskräftig, es gibt keine Rechtsmittel mehr. 
Bildungsminister Riedel betonte, dass durch die Anordnung der
Vorgriffsstunde ungefähr 12.000 Unterrichtsstunden generiert worden
seien. Das sei ein wichtiger Punkt für die Sicherheit der
Unterrichtsversorgung gewesen. Lehrerinnen und Lehrer hatten die
Möglichkeit, sich die Vorgriffsstunden auszahlen zu lassen oder auf
einem Langzeitkonto anzusparen. Es werde jetzt geprüft, wie damit
verfahren werde, sagte Riedel. 
Er versprach, dass niemand einen Nachteil haben werde. Er hoffe, dass
alte Wunden, die bei der sehr schnellen Einführung der
Vorgriffsstunde entstanden seien, wieder heilen könnten. 
Das Bildungsministerium will zudem prüfen, inwieweit ein neuer
Versuch unternommen werden soll, die gesetzlichen Regeln für die
Vorgriffsstunde zu schaffen oder ob die Unterrichtsversorgung mit den
jetzt einzusetzenden Maßnahmen sichergestellt werden kann.
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