DPA-Meldungen |
Datum | (36) Freitag, der 05.09.2025, 13:41 Uhr |
ID | aht0021 4 pl 355 lah 0775 |
Betreff | Lehrer/Bildung/Sachsen-Anhalt/Bildungsminister setzt auf Freiwilligkeit bei Zusatzstunden (Foto Archiv) |
Text | Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Die Vorgriffsstunde für Lehrkräfte ist rechtswidrig. Der Bildungsminister stellt erste Pläne vor - und hofft auf das Berufsethos der Lehrerschaft. Magdeburg (dpa/sa) - Um die Unterrichtsversorgung an den Schulen in Sachsen-Anhalt zu sichern, setzt das Bildungsministerium darauf, dass Lehrerinnen und Lehrer nun freiwillig die umstrittene Zusatzstunde mitmachen. «Klar ist, dass an den Schulen die Stundenpläne stehen», sagte Bildungsminister Jan Riedel (CDU). Man könne jetzt nicht sagen, dass etwa die Mathe-Stunde am Freitag einfach ausfalle, nur weil die Vorgriffsstunde weggefallen sei. «Ich gehe davon aus, dass das die Ehre unseres Berufsstandes ist, dass wir jetzt per se nicht einfach diese Stunden ausfallen lassen.» Riedel betonte, dass es darüber hinaus aber bereits genügend Möglichkeiten gebe, um die Unterrichtsversorgung sicherzustellen, so wie es auch in der Vergangenheit und in anderen Bundesländern üblich sei. Daher solle demnächst eine Abfrage in den Schulen erfolgen, welche Lehrerinnen und Lehrer freiwillig zu sogenannten Zusatzstunden bereit seien. Die Bezahlung sei die gleiche, der Vorteil sei sogar, dass die Zusatzstunde auch im Krankheitsfall gezahlt werde, sagte Riedel. Es gebe sogar die Möglichkeit, dass Lehrkräfte bis zu maximal vier Zusatzstunden freiwillig abhalten. Sollte die Freiwilligkeit nicht reichen, gebe es letztlich auch die Möglichkeit von Schulleitungen, Mehrarbeit anzuordnen. Dies soll aber nur die letzte Möglichkeit sein. Bundesverwaltungsgericht kippt Vorgriffsstunde Am Donnerstag hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass die Regelung, nach der Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt eine Stunde länger pro Woche vor der Klasse stehen müssen und dafür einen Ausgleich erhalten, rechtswidrig ist. Diese Vorgriffsstundenregelung sei vom Landesbeamtengesetz nicht gedeckt und daher unwirksam, hieß es zur Begründung. Die Entscheidung ist rechtskräftig, es gibt keine Rechtsmittel mehr. Bildungsminister Riedel betonte, dass durch die Anordnung der Vorgriffsstunde ungefähr 12.000 Unterrichtsstunden generiert worden seien. Das sei ein wichtiger Punkt für die Sicherheit der Unterrichtsversorgung gewesen. Lehrerinnen und Lehrer hatten die Möglichkeit, sich die Vorgriffsstunden auszahlen zu lassen oder auf einem Langzeitkonto anzusparen. Es werde jetzt geprüft, wie damit verfahren werde, sagte Riedel. Er versprach, dass niemand einen Nachteil haben werde. Er hoffe, dass alte Wunden, die bei der sehr schnellen Einführung der Vorgriffsstunde entstanden seien, wieder heilen könnten. Das Bildungsministerium will zudem prüfen, inwieweit ein neuer Versuch unternommen werden soll, die gesetzlichen Regeln für die Vorgriffsstunde zu schaffen oder ob die Unterrichtsversorgung mit den jetzt einzusetzenden Maßnahmen sichergestellt werden kann. # Notizblock ## Redaktionelle Hinweise - Zu diesem Text finden Sie Bilder mit folgendem Titel im dpa Bildangebot: - Bildungsminister Riedel (CDU) * * * * Die folgenden Informationen sind nicht zur Veröffentlichung bestimmt ## Ansprechpartner - GEW, Pressesprecherin Christiane Rex, +49 345 204 08 14, ## Kontakte - Autor/innen: Inga Jahn (Halle), +49 160 92307996, jahn.inga@dpa.com, Simon Kremer (Magdeburg) +49 391 5974712, Kremer.simon@dpa.com - Redaktion: Sigrun Stock (Berlin), 030 2852 30002, stock.sigrun@dpa.com, Foto: Newsdesk, +49 30 2852 31515, foto@dpa.com dpa ija sus yysa n1 |
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