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Datum(99) Freitag, der 17.10.2025, 17:37 Uhr
IDhsh0049 4 vm 431 lno 1235
BetreffKriminalität/Prozesse/Schleswig-Holstein/Updateme/(Zusammenfassung 1745) Angeklagter weist Schuld an Tod seiner Ehefrau von sich (Foto Archiv)
TextEin 61-Jähriger soll im Mai auf der Ostseeinsel Fehmarn seine Ehefrau
getötet haben. Er behauptet, sie habe sich selbst getötet. Eine
Rechtsmedizinerin hält das für unwahrscheinlich.
Lübeck (dpa/lno) - Zum Auftakt des Prozesses um die Tötung einer 57
Jahre alten Frau auf der Ostseeinsel Fehmarn hat der Ehemann die
Anklagevorwürfe zurückgewiesen. Seine psychisch kranke Frau habe sich
selbst stranguliert, sagte der 61 Jahre alte Angeklagte unter Tränen
vor dem Landgericht Lübeck. Der Mann muss sich wegen Totschlags vor
Gericht verantworten. Er war am 19. Mai auf Fehmarn festgenommen
worden und sitzt seither in Untersuchungshaft. 
Nach einem handgreiflichen Streit zwischen den Eheleuten habe sie
gesagt, sie wolle sterben, sagte der Angeklagte. Er habe kurz den
Raum verlassen und als er zurückgekehrt sei, habe sie mit einem
Kabelbinder um den Hals am Boden gelegen. Doch eine
Gerichtsmedizinerin wies in ihrem Gutachten diese Darstellung zurück.
«Die Befunde der Obduktion sprechen dafür, dass das Opfer erwürgt
wurde», sage die Fachärztin für Rechtsmedizin.
Leiche wurde von Radfahrern entdeckt
Bei der Leichenöffnung wurden nach Angaben der Gutachterin unter
anderem massive Einblutungen in Schleimhäute und innere Organe
gefunden. «Die können nicht durch eine kurzzeitige Drosselung
entstanden sein», sagte sie am ersten Tag der Hauptverhandlung. Man
könne sich zwar durchaus selbst erdrosseln, aber bei einem so dünnen
Drosselwerkzeug wie einem Kabelbinder hätten auf der Haut
entsprechende Spuren entstehen müssen. Solche Spuren seien aber bei
der Obduktion nicht gefunden worden. 
Vielmehr seien massive Blutstauungen im Gesicht, an den Augen und in
den Mundschleimhäuten festgestellt worden, die für eine massive
manuelle Kompression sprächen, sagte sie.
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte seine
Frau am 16. Mai in dem gemeinsamen Haus auf Fehmarn getötet und ihre
Leiche in einen Graben unweit der Fehmarnsundbrücke geschafft haben.
Dort wurde sie am 18. Mai gegen Mittag von zwei Radfahrern gefunden.
«Wir haben zuerst gedacht, dort liege ein schlafender Obdachloser»,
sagte einer der Zeugen aus. «Wir haben mit einem Stock die über dem
Körper liegende Decke beiseitegeschoben und die Tote entdeckt.» 
Polizei ging nicht von «echtem Vermisstenfall» aus
Kurz zuvor hatte der Angeklagte seine aus Polen stammende Frau bei
der Polizei vermisst gemeldet und die Vermutung geäußert, sie könne
zu ihrer Familie nach Polen gereist sein. «Deshalb haben wir das
nicht als echten Vermisstenfall angesehen», sagte ein Polizeibeamter,
der die Anzeige entgegengenommen hatte, vor Gericht.
An das, was nach dem Tod seiner Frau geschehen ist, kann sich der
Angeklagte nach eigenen Angaben nicht erinnern. «Ich habe den
Kabelbinder mit einem Saitenschneider gelöst und wollte sie beatmen,
weil ich dachte, sie wäre noch am Leben, doch ich bin ohnmächtig
geworden», sagte er. «Als ich wieder aufgewacht bin, war sie weg.»
Weil der Angeklagte einen verwirrten Eindruck machte, soll er nun
psychiatrisch untersucht werden. Der Prozess wird am 7. November
(9.00 Uhr) fortgesetzt.
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- Autor/in: Eva-Maria Mester (Lübeck), 0451 796476,
Mester.eva-maria.extern@dpa.com
- Redaktion: Anna Eube (Berlin), 030285230002,
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