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Neues Dokumenten-Design
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Doktortitel im Ausweis verbannt

Der Doktortitel muss seinen prominenten Platz neben dem Nachnamen in Ausweisdokumenten räumen. Ab sofort erscheint er nur noch in einem extra Datenfeld auf der Rückseite des Personalausweises. Das sieht eine neue Verordnung vor.
AutorKontaktJennifer Evans
Datum 26.08.2025  12:00 Uhr

Wer promoviert hat und künftig ein neues Ausweisdokument beantragt, wird seinen Doktortitel nicht mehr neben dem eigenen Namen wiederfinden. Das Innenministerium hat eine Verordnung aktualisiert, die Pässe und Personalausweise vereinheitlicht. Es hatte zu viel »Verwirrung und Irritationen« bei den Grenzkontrollen gegeben.

Grundsätzlich kann jeder selbst entscheiden, ob er seinen Doktorgrad in den Ausweis eintragen lässt oder nicht. Falls ja, gibt es dafür nun ein neu geschaffenes und separates Datenfeld auf der Rückseite des Personalausweises, beziehungsweise auf der ersten Buchseite des Passes.

Anlass dieser Änderung, die seit einigen Wochen greift, ist die Verwechslungsgefahr, wie es in der Verordnung heißt. Grenzbehörden und IT-Systeme hatten die Buchstaben des Doktortitels oftmals als Teil des Familiennamens erfasst – insbesondere im Ausland sowie bei Reisevoranmeldungen oder Reisebuchungen. Dadurch war es immer wieder zu Verzögerungen bei den Grenzkontrollen gekommen. Das Ministerium verspricht, dass die Änderung die Abläufe künftig beschleunigt.

Titel nicht Teil des Namens

Das war jedoch nicht der einzige Grund, dem Titel einen neuen Platz zuzuweisen. Deutsche Praktiken widersprechen dem internationalen Standard für Reisedokumente der internationalen Luftfahrtorganisation (ICAO Doc 9303). Darin ist keine extra Eintragung im Datenfeld des Familiennamens vorgesehen. Und eigentlich hatten die EU-Mitgliedstaaten sich bereits im Jahr 2004 darauf geeinigt, diesen Standard verbindlich zu übernehmen. Auch weil die Rechtsprechung den akademischen Grad nicht als Teil des Namens ansieht.

Bestehende Ausweise müssen betroffene Bürgerinnen und Bürger aber nicht gleich ändern. Erst wenn die Dokumente ihre Gültigkeit verlieren und sie einen neuen Pass oder Personalausweis beantragen, greift die neue Regelung.

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