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E-Rezept-Markt

Doc Morris und Shop Apotheke reichen Beschwerde bei EU ein

Die beiden Online-Apotheken Doc Morris und Shop Apotheke fühlen sich in puncto E-Rezept-Einlösung diskriminiert und fordern von der EU-Kommission, erneut ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten. Anstoß für ihre Beschwerde nehmen sie am neuen EGK-Verfahren sowie am Rx-Boni-Verbot.
AutorKontaktJennifer Evans
Datum 07.07.2023  10:30 Uhr

Seit dem 1. Juli 2023 gibt es für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, ihr E-Rezept auch über die elektronische Gesundheitskarte (EGK) einzulösen. Bei dem neuen Verfahren stellt die Arztpraxis das E-Rezept wie üblich aus und der Patient erlaubt dann der Apotheke vor Ort, über die EGK auf seine Rezeptdaten zuzugreifen. Das Ganze erfolgt über ein Lesegerät in der Offizin. Doc Morris sieht die Vor-Ort-Apotheken mit dieser Lösung erheblich im Vorteil, weil eine volldigitale Einlösung derzeit nur via E-Rezept-App der Gematik möglich ist. Da das App-Verfahren aber in der Praxis etwas umständlich ist, wertete Doc Morris die aktuelle Situation in Deutschland als einen erheblichen Wettbewerbsnachteil.

»Wir haben in unser pharmazeutisches Fachpersonal und Know-how sowie unsere Technologie und Infrastruktur investiert, um auf Basis der gesetzlichen Vorgaben fürs E-Rezept bereit zu sein. Jetzt werden wir strukturell benachteiligt«, kritisierte Doc Morris-CEO Walter Hess in einer Mitteilung des Konzerns. Zur Erinnerung: Wer sein E-Rezept über die Gematik-App einlösen will, benötigt sowohl ein NFC-fähiges Smartphone sowie eine NFC-fähige Gesundheitskarte mit PIN-Nummer von der Kasse, damit der drahtlose Datenaustausch funktionieren kann. Mit Verweis auf die schlechten Download-Zahlen der App hätten sich bislang nur wenige Kassenpatienten für dieses Verfahren entschieden, argumentiert Doc Morris. Schon im vergangenen Jahr hatte das Unternehmen angemerkt, gerne Zugriff auf die EGK-Daten haben zu wollen.

Beschwerde gegen Rx-Boni-Verbot

Daraufhin hat der Versender nach eigenen Angaben zusammen mit der Shop Apotheke Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt. Zum einen wegen der »verzögerten und diskriminierenden E-Rezept-Einführung« sowie gegen das Bonusverbot bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Beide Themen seien eng miteinander verbunden, heißt es zur Begründung. Denn die EU-Kommission habe seinerzeit das Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik zum Rx-Bonusverbot beendet, weil die verpflichtende E-Rezept-Einführung zum Januar 2022 bevorstand. Nun erwarten die beiden Unternehmen von der EU-Kommission, dass diese ein neues Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleitet. Wegen der Benachteiligung der Online-Apotheken aufgrund des neuen EGK-Verfahrens sehen sie einen Verstoß gegen das EU-Recht.

Die Konzerne fordern nun vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG), bis zur bundesweiten E-Rezept-Pflicht ab dem 1. Januar 2024 einen ebenso einfachen Einlöseweg für Online-Apotheken zu schaffen, um »die Apothekenwahlfreiheit« und die »Chancengleichheit für alle Marktteilnehmer« wiederherzustellen. Die Verzögerungen bei der E-Rezept-Einführung hierzulande hatten für Doc Morris Umsatzeinbußen nach sich gezogen.

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