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Dank Card Link

Doc Morris startet E-Rezept-Einlösung

Der Versender Doc Morris hat heute den Start der neuen E-Rezept-Funktion bekannt gegeben. Dank des Card-Link-Verfahrens ist nun über die App des Versenders die Einlösung der elektronischen Verordnung via Smartphone möglich.
Ev Tebroke
17.04.2024  13:50 Uhr

Der Versender Doc Morris hat nun seine App mit der Einlösefunktion für E-Rezepte ausgestattet. Ab heute startet die neue Möglichkeit für Kunden, ihre elektronischen Verschreibungen per Smartphone einlösen zu können. Das gab das Unternehmen soeben bekannt.

»Dank einer neuen Funktion für die elektronische Gesundheitskarte (EGK) in der Doc-Morris-App, können E-Rezepte ab sofort mit dem Smartphone abgerufen, gelesen und vollständig digital eingelöst werden – innerhalb weniger Sekunden und ohne EGK-PIN,« heißt es in der Mitteilung. Erst vergangene Woche hatte der Versender die Zulassung für die Einbindung des neuen Card-Link-Verfahrens in seine App erhalten.

Der Versender lockt sogar mit einem Bonus: Wer ein Kundenkonto bei Doc Morris hat und die App nutzt, erhält für den ersten erfolgreichen Scan der Gesundheitskarte ein Gutscheincode über 10 Euro. Allerdings gilt beim Einlösen ein Mindestbestellwert von 39 Euro und eine Beschränkung auf nicht-rezeptpflichtige Produkte. Ein E-Rezept muss dabei nicht eingelöst werden, der Gutschein wird laut Doc Morris auch gewährt, wenn entweder kein E-Rezept hinterlegt ist oder der Einlösevorgang nach dem Scan abgebrochen wird. Diese Einschränkungen finden sich jedoch nur im Kleingedruckten, in der Anzeige heißt es: »Jetzt Karte scannen & E-Rezept einlösen!« sowie »10 Euro Gutschein für den 1. Probe-Scan«.

Brancheneigene Plattformen wie Gedisa wollen bei Card link jetzt schnell nachziehen. Demnach soll Apotheken in den nächsten Wochen eine standeseigene Card-Link-Lösung innerhalb der eigenen Kunden-App ApoGuide zur Verfügung gestellt werden, hieß es gegenüber der PZ.

Kritik an Datensicherheit 

Damit auch Versandapotheken E-Rezepte via EGK einlösen können, hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Gematik beauftragt, ein entsprechendes Verfahren zu etablieren. Dies geschah auf Druck der Versender, da diese sich wettbewerblich gegenüber den Vor-Ort-Apotheken benachteiligt sahen. Denn bislang konnte das E-Rezept via EGK nur über das physische Einlesen der Karte in der Offizin eingelöst werden. Das nun entwickelte Card-link-Verfahren zur Einlösung per Smartphone-App hatte das BMG mit seiner Gematik-Mehrheit durchgedrückt, gegen den Willen aller anderen Gematik-Gesellschafter. Insbesondere sahen Apotheker, Kassen und Co. die Sicherheit der Patientendaten in Gefahr. Denn die jeweiligen Apps, die Card-Link nutzen, unterliegen offenbar keiner Zulassungsprüfung.

Das Card-Link-Verfahren bringe für die Patientinnen und Patienten »erhebliche Sicherheitsrisiken mit sich«, warnte ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. Die in Deutschland sichere Arzneimittelversorgung dürfe nicht über unsichere Smartphone-Apps gefährdet werden. Ein vierter Einlöseweg für E-Rezepte müsse genauso sicher sein, wie das Einlösen mittels EGK, der Ausdruck des Tokens oder die Gematik-App, so Overwiening. Diese Anwendungen unterlägen besonders strengen Anforderungen der Gematik und würden durch diese zugelassen. »Es ist den Patientinnen und Patienten unmöglich zuzumuten, bewerten zu können, welche Smartphone-Apps sicher sind und welche nicht.

Vonseiten des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hieß es gegenüber der PZ, man finde den neuen Weg zur E-Rezept-Einlösung zwar gut, doch für den App-Teil sei vom BMG und der Gematik keine Zulassung geplant. »Das finden wir, wie auch die Vertreter der Leistungserbringer in der Gematik, nicht angemessen, da hier jeder Apps entwickeln kann und niemand prüft, was die Apps dann mit den Daten machen«, so ein GKV-Sprecher.

Weil von der aktuellen Spezifikation vor allem die Versender profitieren würden, hatten andere Anbieter aus der Branche sofortige Nachbesserungen von der Gematik gefordert. Bislang allerdings ohne Erfolg.

Doc Morris kommuniziert die neue Anwendung als sicher. Mit der offiziellen Zulassung bestätige die Nationale Agentur für Digitale Medizin (Gematik) Doc Morris die sicherheitstechnische und datenschutzrechtliche Eignung des E-Rezept-Einlösewegs der Online-Apotheke, teilte das Unternehmen mit. Die im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) festgelegten Sicherheitsvorgaben seien umgesetzt worden und die Wirksamkeit durch unabhängige Gutachter bestätigt. Der unberechtigte Zugriff auf die geschützten Versichertendaten der Gesundheitskarte sei technisch ausgeschlossen.

Die Gematik sieht das Card-link-Verfahren als Übergangslösung. Ab 2026 soll die E-Rezept-Einlösung grundsätzlich per elektronischer Gesundheits-ID erfolgen.

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