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E-Rezepte via Smartphone

Doc Morris erhält Card-Link-Zulassung

Doc Morris hat nach eigenen Angaben die Zulassung für das Card-Link-Verfahren von der Gematik erhalten. Der Versender will nun umgehend mit dem Rollout in der eigenen App beginnen.
Alexander Müller
10.04.2024  07:56 Uhr

Beim Card-Link-Verfahren nutzt der Versicherte sein NFC-fähiges Smartphone mit einer entsprechenden App als Kartenlesegerät für seine elektronische Gesundheitskarte (EGK). Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte den vierten Weg für das Einlösen von E-Rezepten mit seiner Mehrheit in der Gematik durchgesetzt – gegen die Stimmen aller anderen Gesellschafter. Die Versender hatten auf diese Option gepocht und dem Bund mit Klage gedroht.

Doc Morris hat laut Mitteilung heute den Prozess der Produkt- und Anbieterzulassung für die Übermittlung von E-Rezepten über die EGK erfolgreich abgeschlossen und die entsprechende Genehmigung der Gematik erhalten.

»Wir sind der erste zugelassene Anbieter für eine eHealth-CardLink-Lösung und setzen darauf, dass sie viele Patientinnen und Patienten überzeugt«, so Walter Hess, CEO von Doc Morris. Das E-Rezept sei »ein elementarer Baustein« des eigenen »Gesundheitsökosystems«.

Kritik an dem Verfahren gibt es weiterhin. Zwar können alle Apotheken Card Link nutzen, aufgrund der Spezifikation sind die Versender aber deutlich im Vorteil. Eine Expertengruppe hat die Gematik auf ein »Interoperabilitätsproblem« hingewiesen. Denn es sei nur der Weg von der App zur Apotheke über das »card_interface« von der Gematik spezifiziert worden, nicht aber der Rückweg vom Apothekenverwaltungssystem (AVS) zur App über das »pharmacy_interface«. Damit das Card-Link-Verfahren auch von Apotheken ohne eigene App genutzt werden könne, müsse das »pharmacy_interface« umgehend spezifiziert und standardisiert werden, so die Gruppe um Detlef Hühnlein, der mit »epotheke.com« selbst Card-Link-Anbieter ist.

Einführung im Alleingang des BMG

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte die Einführung des Card-Link-Verfahrens im Alleingang verteidigt. »Offene Fehler sind dem Bundesministerium für Gesundheit nicht bekannt und die Anzahl der gemeldeten Bedenken bezieht sich darauf, dass die Gematik nicht in allen Punkten mit allen Gesellschaftern ein Einvernehmen erzielen konnte«, so Edgar Franke, Parlamentarischer Staatssekretärs im BMG in seiner Antwort an den CDU-Abgeordneten Georg Kippels. Der Gesundheitspolitiker der Union hatte schriftlich nachgefragt, warum das Ministerium die technischen Spezifikationen für Card Link trotz der »erheblichen Sicherheitsbedenken« der anderen Gematik-Gesellschafter durchgesetzt hatte.

Doc Morris sieht die »sicherheitstechnische und datenschutzrechtliche Eignung« des eigenen Angebots als bestätigt an. Die im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) festgelegten Sicherheitsvorgaben seien umgesetzt worden.

Vor jedem Abruf von E-Rezepten werde die Echtheit und Gültigkeit der EGK geprüft, so der Versender. »Hierzu wird ein kryptographischer Nachweis nach Vorgaben des BSI erbracht.« Die Datenübertragung zwischen Karte und DocMorris sei »abhör- und manipulationssicher verschlüsselt« und der Zugriff auf die geschützten Versichertendaten der EGK »technisch ausgeschlossen«.

Das Service-Versprechen des Versenders: Wer bis 20 Uhr sein E-Rezept schickt, erhält das Medikament bereits am nächsten Tag geliefert. Chroniker können sich direkt für ein »Folgerezept-Abo« einschreiben. Außerdem setzt Doc Morris auf telemedizinische Angebote, so dass E-Rezepte ihren Weg noch leichter in die Niederlande finden.

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