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OTC-Versand
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Dm kontert Klage der Wettbewerbszentrale

Dm verstößt aus Sicht der Wettbewerbszentrale mit dem OTC-Versand gegen arzneimittel- und apothekenrechtliche Vorgaben, beim Landgericht Karlsruhe wurde Klage erhoben. Die Drogeriekette weist die Vorwürfe zurück.
AutorAlexander Müller
Datum 13.02.2026  13:00 Uhr

Dm versendet seit Mitte Dezember OTC-Arzneimittel aus dem tschechischen Bor. Die Wettbewerbszentrale sieht darin unter anderem eine Vermischung von Drogerie- und Apothekenangebot. Weil dm die geforderte Unterlassungserklärung Ende 2025 nicht abgab, liegt der Fall jetzt vor Gericht.

Dm liegt die Klageschrift nach eigenen Angaben noch nicht vor. Doch gegenüber der PZ erklärte sich Sebastian Bayer, dm-Geschäftsführer verantwortlich für Marketing und Beschaffung: »Diese Kritik geht fehl. Die apothekenpflichtigen und apothekenexklusiven Produkte werden ausschließlich von dm-med, einem eigenständigen Unternehmen mit Sitz in Tschechien, das eine Präsenz- und eine Versandapotheke betreibt, verkauft.«

Die Kundinnen und Kunden würden über die Trennung während des Bestellprozesses informiert. Eine Vermischung finde auch bei gemeinsamer Bestellung von Produkten aus der Versandapotheke und Artikeln aus dem Drogeriesortiment nicht statt. »Apothekenartikel« würden von dm-med »versandfertig verpackt« und blieben bis zur Ankunft beim Kunden klar von den Drogerieprodukten aus dem klassischen Sortiment getrennt, so Bayer.

Weil dm bewusst jenseits der deutsch-tschechischen Grenze sein Lager eröffnet hat, aber vornehmlich, wenn nicht ausschließlich, den deutschen Markt beliefert, sieht die Wettbewerbszentrale auch eine Umgehung des Fremdbesitzverbots.

Dm sieht keinen Verstoß gegen Fremdbesitz

»Das sehen wir nicht so«, kontert Bayer. Man halte sich an das geltende Recht, dm-med sei eine eigenständige Apotheke, die über alle erforderlichen Zulassungen verfüge »und in pharmazeutischer Hinsicht von einer leitenden Apothekerin und einem Apotheker als Fachperson nach tschechischem Recht geleitet wird«. Der Versand von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nach Deutschland sei nach deutschem und tschechischem Recht ausdrücklich zulässig.

Ihre wichtige Rolle will dm den Apotheken laut Bayer gar nicht absprechen. »Apothekerinnen und Apotheker sind zentrale Ansprechpartnerinnen und -partner, insbesondere wenn es um die Beratung und Betreuung von Patientinnen und Patienten geht.« Den Großteil ihres Umsatzes machten Vor-Ort Apotheken aber mit verschreibungspflichtigen Medikamenten, die dm nicht anbiete.

Auf die Frage, wie zufrieden Bayer mit dem Start des OTC-Versands ist, antwortet Bayer nur ausweichend, ohne Zahlen zu nennen. »Die Versandapotheke dm-med ist Mitte Dezember, also vor etwa zwei Monaten, gestartet. Daher haben wir zum aktuellen Zeitpunkt noch keine aussagekräftigen Kennzahlen. Mit dem, was wir bisher beobachten, sind wir zufrieden«, so Bayer zur PZ.

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