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ePA und Gesundheitsdaten

Digitalgesetze treten morgen in Kraft

Am Dienstag treten zwei Digitalisierungsgesetze in Kraft, die unter anderem die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und die Nutzung von Gesundheitsdaten regeln werden. Ärzte müssen sich in Acht nehmen: Ihnen drohen jetzt empfindliche Strafen, wenn sie keine E-Rezepte ausstellen. 
AutorKontaktLukas Brockfeld
Datum 25.03.2024  16:22 Uhr

Mit dem »Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens« (DigiG) und dem »Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten« (GDNG) bekommt Deutschland gleich zwei neue Gesetze, mit denen Gesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) die Digitalisierung des Gesundheitssystems vorantreiben will.  Die Gesetze wurden am 25. März im Bundesgesetzblatt verkündet und treten am darauffolgenden Tag in Kraft. 

Die wichtigste Neuerung des DigiG ist die Einführung der elektronischen Patientenakte. Bis zum 15. Januar 2025 sollen gesetzlich Versicherte eine ePA erhalten, wenn sie nicht aktiv widersprechen («Opt-out«-Regelung). Das Gesetz erlaubt Krankenkassen über ihre ePA-Apps innerhalb der Telematikinfrastruktur den Zugriff auf E-Rezepte anzubieten. Die ursprüngliche Möglichkeit der Krankenkassen, eigene E-Rezepte-Apps anzubieten, ist im Gesetz nicht mehr vorgesehen.

Apotheken werden ab dem 15. Januar 2025 verpflichtet, Medikationspläne zu aktualisieren und die Aktualisierungen im jeweiligen elektronischen Medikationsplan (eMP) des Versicherten zu speichern. Der Zugriff auf die Daten des eMP muss dabei immer in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung des Versicherten erfolgen. Hierfür ist als technischer Nachweis notwendig, dass die Gesundheitskarte oder digitale Identität des Versicherten im selben Abrechnungsquartal vorgelegen hat. Die Zugriffsdauer auf die ePA wird in diesem Zusammenhang für Apotheken standardmäßig auf drei Tage beschränkt, mit der Möglichkeit, dass die Versicherten diese individuell erweitern.

Des Weiteren eröffnet das Gesetz Apotheken die Möglichkeit, Maßnahmen der assistierten Telemedizin anzubieten. Hierunter fallen: 

  • die Beratung zu ambulanten telemedizinischen Leistungen
  • die Anleitung zu der Inanspruchnahme ambulanter telemedizinischer Leistungen
  • die Durchführung einfacher medizinischer Routineaufgaben zur Unterstützung anlässlich einer ärztlichen telemedizinischen Leistung
  • die Beratung zur Wahrnehmung der Betroffenenrechte nach §§ 336 und 337 SGB V, die Ermöglichung der Einsichtnahme in die ePA sowie die Durchführung der Löschung von Daten auf Verlangen des Versicherten

E-Rezepte-Anteil wird steigen

Mit dem Inkrafttreten des DigiG endet die Schonfrist der Ärzte bei Nichtbeachtung der seit dem 1. Januar geltenden E-Rezept-Pflicht. Jetzt müssen die Praxen gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) nachweisen, dass sie in der Lage sind, digitale Verordnungen auszustellen und zu übermitteln. Andernfalls kann die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen pauschal um 1 Prozent gekürzt werden – und zwar so lange, bis der Nachweis erbracht ist. Trotz häufig auftretender Probleme in der Telematik-Infrastruktur dürfte das E-Rezept also eine noch größere Rolle in der Versorgung spielen. 

Ebenfalls heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde das Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG). Dies ermöglicht es unter anderem den Krankenkassen, ihre Versicherten auf Grundlage der verfügbaren Daten auf individuelle gesundheitliche Risiken hinzuweisen.

Die Bedenken sowohl von heilberuflicher Seite als auch des Bundesdatenschutzbeauftragten wurden vom Gesetzgeber nicht in Gänze geteilt. Bei der im Dezember vom Bundestag beschlossenen Fassung wurden nur Kleinigkeiten angepasst.

Weitere Gesetze in Planung

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Matthias Mieves lobt die Gesetze seines Parteigenossen Lauterbach: »Die elektronische Patientenakte (ePA) funktioniert nur, wenn sie gut befüllt und die Vorteile von allen Beteiligten kommuniziert werden. Die Politik hat geliefert, was Verbände lange gefordert haben. Allen Stakeholdern kann ich nur sagen: Jetzt seid ihr dran.«

Der Sozialdemokrat gesteht jedoch ein, dass es noch offene Fragen gebe: »Wie entwickeln wir die dezentrale Dateninfrastruktur weiter und welche Potenziale müssen wir noch heben? Wo gibt es Probleme, die von Digital-Agentur, Ministerium und Gesetzgeber geheilt werden können? Wo bei diesen Feldern noch Gesetze im Weg stehen, da gehört der Ball wieder zurück an die Politik, um auch in der nächsten Legislatur die richtig großen Vorhaben anzugehen.« Die Regierung wolle sich in diesen Fragen nicht aus der Verantwortung stehlen, daher mache sie mit dem Medizinforschungsgesetz, dem Digitalagentur-Gesetz und dem Bürokratieabbaugesetz direkt weiter.

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