Digital von der Ansprache bis zur Abrechnung |
Daniela Hüttemann |
14.10.2024 15:00 Uhr |
Neu seit diesem Jahr ist die elektronische Abrechnung, wenn die Dienstleistung erbracht ist. Dafür braucht es pro pDL ein E-Rezept, auch wenn mehrere pDL gleichzeitig für einen Patienten durchgeführt wurden. Man muss nicht direkt abrechnen, dies kann auch wochen- oder monatsweise geschehen – Hauptsache, die Apotheken machen es. Die Diskussionsteilnehmenden konnten es nicht verstehen, dass wohl immer noch viele Apotheken Leistungen wie die Blutdruckmessung oder Inhalativa-Schulung durchführen, aber nicht abrechnen. Es sei mittlerweile dafür wirklich nur noch ein Klick notwendig. Die praktisch tätigen Apotheker regten hier eine Erinnerungsfunktion an.
»Ich habe mir vorgenommen, drei pDL am Tag durchzuführen, egal welche – da kommt am Ende des Quartals eine schöne Summe zusammen«, so Apothekerin Scharpf. Anderen Apotheken rät sie, sich ein für sie realistisches, aber festes Ziel zu setzen. Starten könnte man zum Beispiel gut mit einer pDL pro Woche. Mit der Zeit und der Gewohnheit werde es dann einfacher und effizienter. »Wir schaffen damit einen echten Mehrwert für den Patienten, retten mitunter Leben.« Da sei es nur fair, diese Leistung auch bezahlt zu werden.
Mit der einmaligen Ansprache und Durchführung ist es nicht getan: Die Patienten haben regelmäßig Anspruch auf ihre pDL; in der Regel nach einem Jahr oder wenn sich die Therapie ändert. Norbert Wester von CGM Lauer riet, hier Erinnerungsfunktionen zu nutzen, die manche Systeme bereits haben, während sie bei anderen noch in der Planung seien.
Apotheker Göbel will sogar noch einen Schritt weitergehen und mithilfe des Warenwirtschaftssystems die Reichweite der abgegebenen Packungen berechnen und mit Einverständnis des Patienten Folgerezepte für diesen anfordern. Denn oft stünden die Patienten mit ihrem fast leeren Blister und ohne Rezept in der Apotheke. Das sei nicht nur ein bequemer Service für den Patienten. Die Arztpraxen würden entlastet und die Apotheken hätten ausreichend Zeit, um bei Lieferengpässen das passende Medikament zu besorgen und können die entsprechende pDL gleich mit einplanen.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.