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Digitale Gesundheitsanwendungen

DiGA als Chance für Apotheken

Vor-Ort-Apotheken können bei der Verbreitung und Anwendung von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) einen wichtigen Beitrag leisten. Das unterstreichen Positionspapiere der Bayerischen Landesapothekerkammer (BLAK) und der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR). Die Kammern fordern daher, die Apotheken in den DiGA-Prozessen zu berücksichtigen.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 06.02.2025  16:20 Uhr

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) bieten mittlerweile in vielen Bereichen Unterstützung bei der Therapie von Krankheiten oder bei der Prävention. Jedoch scheinen diese sogenannten Apps auf Rezept bislang noch nicht im breiten Markt angekommen zu sein. Auch bleiben Patienten bei einer solchen digitalen Therapie oft nicht lang genug am Ball und brechen die Anwendung vorzeitig ab. Vor-Ort-Apotheken könnten bei der Verbreitung und Versorgung mit diesen digitalen Therapeutika und Apps einen wichtigen Beitrag leisten, das unterstreichen die Bayerische Landesapothekerkammer (BLAK) und die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR). Sie fordern, die stationären Apotheken in den DiGA-Prozessen zu berücksichtigen, um so den Patientennutzen und die Adhärenz dieser neuen Therapieoptionen sicherzustellen.

Wie wichtig diese Anwendungen für eine innovative und patientenzentrierte Gesundheitsversorgung sind und welche entscheidende Rolle die Apotheken dabei spielen, verdeutlichen die Kammern in ihren Positionspapieren, die sie nun veröffentlicht haben. Es sei von entscheidender Bedeutung, dass die DiGA auf soliden pharmazeutischen und medizinischen Grundlagen basieren und verantwortungsvoll eingesetzt werden, teilten die Kammern heute gemeinsam mit.

Pilotprojekt zu DiGA in Apotheken

Die AKNR hatte bis letzten Sommer über 15 Monate lang ein deutschlandweites Pilotprojekt zum Thema DiGA in Apotheken durchgeführt. Teilgenommen haben 13 Apothekeninhaberinnen und -inhaber die alle über ein sehr gutes Ärztenetzwerk verfügen, wie Marc Kriesten, Leiter des  AKNR-Ausschusses für Digitalisierung und Telepharmazie auf Anfrage der PZ berichtete. Ziel war es demnach, sowohl die Anwendung und Verbreitung von digitalen Gesundheitsanwendungen zu optimieren, als auch die hohen Abbruchraten bei den Patienten zu senken. Laut Kriesten beenden 50 Prozent aller Patienten ihre DiGA-Therapie vorzeitig.

Die Ergebnisse der Pilotstudie waren durchweg positiv: So führte die direkte Einbindung der Apotheken in den DiGA-Prozess dazu, dass die Ärzte häufiger DiGA verordneten. Auf Patientenseite verbesserte die Unterstützung durch Apotheken – sowohl bei der Einlösung der DiGA-Verordnung als auch bei deren Anwendung – die Therapietreue.

»Aktuelle Entwicklungen im DiGA-Markt deuten trotz guter Nutzenbelege der DiGA auf eine Stagnation der Anwenderzahlen hin«, so Apotheker Kriesten. Das Pilotprojekt der AKNR zeige eindeutig den Mehrwert der Apotheken im Rahmen der DiGA-Therapien.

Um die DiGA-Integration der Apotheken zu verbessern, empfiehlt die AKNR in ihrem Positionspapier folgende Punkte:

  1. Verbesserung der Informationsvermittlung und Schulung: Um die Akzeptanz und das Verständnis für DiGA zu erhöhen, sollten Apotheken zusätzliche Ressourcen erhalten, um sowohl Patienten als auch medizinisches Fachpersonal umfassend aufzuklären.
  2. Erleichterung des Zugangs zu DiGA: Die technischen und administrativen Prozesse, insbesondere die Abwicklung von DiGA-Rezepten, müssen weiter vereinfacht werden. Dies könnte durch standardisierte Verfahren im Einlöseprozess und dem Abbau von Barrieren erfolgen.
  3. Stärkere Einbindung in lokale Gesundheitsnetzwerke: DiGA sind erklärungsbedürftige Medizinprodukte, die gegebenenfalls weiterer Gespräche oder Verlaufskontrollen bedürfen. Gleichzeitig stellt sich der Patient einer möglicherweise neuen technischen Herausforderung. Durch interdisziplinäre Zusammenarbeit können die Schritte innerhalb der Versorgungspfade des Patienten gut zwischen Ärzten, Therapeuten und Apotheken aufgeteilt werden. Durch die intensivere Vernetzung wird Zeit im Gesamtsystem eingespart und die Adhärenz des Patienten erhöht. Die Apotheke hat zudem die Chance, sich als Gesundheitsdienstleister zu positionieren.
  4. Nutzung alternativer Einlösewege: Apotheken können eigene Ansätze für die Beratung und Empfehlung zu DiGA implementieren und die direkte Beantragung bei den gesetzlichen Krankenkassen und privaten Kostenträgern forcieren. Viele der Patientinnen und Patienten haben bereits Diagnosen in den Patientenakten der Kostenträger hinterlegt.
  5. Innovative Abrechnungswege: Die Versorgung der Patienten mit digitalen Anwendungen macht eine Beschäftigung mit innovativen Honorierungs- und Abrechnungswegen notwendig.

Das Positionspapier der BLAK beschreibt die Chancen und Risiken bei der Versorgung mit digitalen Therapeutika (DTx) beziehungsweise digitalen Gesundheitsanwendungen. »Es veranschaulicht aber insbesondere den Mehrwert, den die Vor-Ort-Apotheke leisten kann, wenn diese hier aktiv mit eingebunden wird: die persönliche Betreuung durch pharmazeutisches Fachpersonal, welches niederschwellig und flächendeckend für die Patientinnen und Patienten erreichbar ist«, so Andreas Ziegler, Sprecher des Ausschusses Digitalisierung und Innovation der pharmazeutischen Berufsausübung der BLAK.

Die rechtliche Grundlage für DiGA wurde mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz geschaffen, das am 19. Dezember 2019 in Kraft getreten ist. Die konkreten Details sind in §§ 33a und 139e Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) definiert. Weitere Regelungen finden sich in der Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV).

Welche DiGA bislang erstattungsfähig auf dem Markt sind, ist im entsprechenden Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einzusehen.

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