Diese Vorkehrungen sollten Apothekeninhaber treffen |
Lukas Brockfeld |
07.02.2024 12:00 Uhr |
Unfälle und schwere Krankheiten können das Leben plötzlich auf den Kopf stellen. Was Apotheken bei der Notfallvorsorge beachten sollten, erklärt die Treuhand Hannover in ihrem aktuellen Newsletter. / Foto: Imago/Lars Heidrich / FUNKE Foto Services
Niemand denkt gerne darüber nach, doch Krankheiten, Unfälle oder der Tod können uns von einem Augenblick auf den anderen ereilen. Plötzlich sind wir nicht mehr in der Lage, uns selbst um unsere Anliegen zu kümmern. Stattdessen müssen Angehörige teils gravierende Entscheidungen treffen. Für die Angehörigen von Apothekeninhaberinnen und -inhabern ist das besonders schwer, da nicht nur persönliche, sondern auch geschäftliche Angelegenheiten geregelt werden müssen. Daher empfiehlt es sich, Vorkehrungen für den Notfall zu treffen. Was ist dabei zu beachten? Die Treuhand Hannover gibt in ihrem aktuellen Newsletter einen Überblick.
Eine Betreuungsverfügung oder eine Versorgungsvollmacht legt demnach fest, wer im Notfall welche privaten und betrieblichen Entscheidungen trifft. So soll sichergestellt werden, dass im Sinn des Erkrankten entschieden wird. Wichtig ist dabei, dass die Bevollmächtigten in die Pläne eingeweiht sind und die entsprechenden Dokumente kennen. Apothekeninhaber sollten auch eine Bankvollmacht ausstellen, damit finanzielle Geschäfte getätigt werden können.
Außerdem ist es sinnvoll, ein Testament zu verfassen. Wenn keines vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge, die nicht immer im Sinne des Verstorbenen ist. Eine klare Regelung kann Streit zwischen Erben ausschließen und verhindert, dass der Nachlass auf unökonomische Art auf mehrere Personen verteilt wird. Da eine Apotheke einen erheblichen Wert darstellt und die gesetzlichen Vorgaben des Erbrechts komplex sind, sollte Beratung durch einen Experten eingeholt werden.
Damit die Angehörigen den Betriebsablauf möglichst einfach aufrechterhalten können, empfiehlt es sich, alle relevanten Informationen in einem Notfallordner zu sammeln. Auch darauf weist die Treuhand hin. Dieser sollte wichtige Dokumente, Adressen, Termine und andere Informationen erhalten. Außerdem kann festgelegt werden, wer welche Aufgaben übernehmen soll und was dabei zu beachten ist. Für den Zugriff auf genutzte Online-Angebote sollten Accounts und Passwörter hinterlegt werden.
Es ist demnach ratsam, rechtzeitig die Nachfolge zu planen, vor allem, wenn keiner der möglichen Erben in Besitz einer Apothekenbetriebserlaubnis ist. So könne verhindert werden, dass ein ungeeigneter Pharmazeut die Apotheke weiterbetreibt. Außerdem gerieten die Angehörigen dann nicht in eine Situation, in der sie die Apotheke kurzfristig und zu ungünstigen Konditionen verkaufen müssen.