Hierzulande gilt eigentlich das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG). Das muss jedoch nun angepasst werden. Von der EU-Verordnung wird aber nur die erste Stufe des AMNOG-Verfahrens betroffen sein, also die Bewertung der klinischen Studienlage. Während der G-BA bislang das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beauftragte, wird es demnächst selbst an dem europaweiten HTA-Bewertungsbericht mitarbeiten. Und die EU-Kommission wird die Hersteller bald selbst dazu auffordern, ihre Dossiers einzureichen.