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Gemeinsame Nutzenbewertung
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Diese Abstimmungen sind für das HTA-Verfahren nötig

Die EU-Kommission hat nun in einer Durchführungsverordnung festgelegt, welche Informationen für die gemeinsame Studienbewertung fließen müssen. Das müssen die beteiligten EU-Partner wissen.
AutorKontaktJennifer Evans
Datum 21.10.2024  13:00 Uhr

Industrie hat Sorge vor Bürokratie

Kritik am HTA-Verfahren kam unter anderem vonseiten der Industrie. Sie hatte immer wieder einen möglichen Qualitätsverlust ins Feld geführt. Sorge hatten die Verbände der Arzneimittelhersteller auch hinsichtlich zusätzlicher Bürokratie sowie methodischer Inflexibilität.

Hierzulande gilt eigentlich das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG). Das muss jedoch nun angepasst werden. Von der EU-Verordnung wird aber nur die erste Stufe des AMNOG-Verfahrens betroffen sein, also die Bewertung der klinischen Studienlage. Während der G-BA bislang das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beauftragte, wird es demnächst selbst an dem europaweiten HTA-Bewertungsbericht mitarbeiten. Und die EU-Kommission wird die Hersteller bald selbst dazu auffordern, ihre Dossiers einzureichen.

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