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Kabinett beschließt Notfallreform

Die Versorgungsapotheker kommen

Heute hat das Bundeskabinett eine Reform der Notfallversorgung beschlossen. Mit dem Gesetz will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Patientensteuerung und Beratung im Akut- und Notfall optimieren. Neu sind dabei auch Vertragsapotheken, die direkt mit Notfall-Medikamenten versorgen sollen.
Ev Tebroke
17.07.2024  15:00 Uhr

Es ist eines von vier Gesetzen, die das Kabinett heute auf den Weg gebracht hat: das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung. Schlecht vernetzte Rettungsstellen, überfüllte Notfallambulanzen, lange Wartezeiten, fehlgeleitete Patienten: Die holprige Notfallversorgung ist hierzulande seit Jahren ein Problem. Mit einer umfassenden Reform will die Regierung nun die Akut- und Notfallversorgung von Patienten optimieren. Ziel sei es, die drei Versorgungsbereiche – vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste –besser zu vernetzen und aufeinander abzustimmen, teilte das Bundesgesundheitsminsisterium (BMG) mit.

»Am Ende der Reform werden wir einen funktionierenden, deutschlandweit relativ einheitlichen Rettungsdienst und eine deutlich bessere Notfallversorgung haben«, sagte Minister Lauterbach heute anlässlich des Kabinettsbeschlusses. Kernstück der Reform sind demnach sogenannte »Akutleitstellen« in denen Ärztinnen und Ärzte telefonisch oder per Video beraten, sowie sogenannte Integrierte Notfallzentren (INZ) an Krankenhäusern. Dort sollen Notdienstpraxen und Notaufnahmen eng zusammenarbeiten und auch mit niedergelassenen Praxen kooperieren.

Was die Versorgung mit Notfallmedikamenten betrifft, so sieht das Gesetz hier Vertragsapotheken vor. Öffentliche Apotheken sollen demnach Verträge mit den Notfallpraxen schließen um die Versorgung der Patientinnen und Patienten unmittelbar vor Ort zu gewährleisten. Dazu sollte es etwa möglich sein, auch direkt auf dem Klinikgelände eine Filiale mit vereinfachten Vorgaben zu betreiben. Die ABDA hatte dies kritisiert und die Reduktion der Offizin zur reinen Medikamentenabgabestelle befürchtet.

 

Die Notfallreform im Einzelnen:

Neben der Notfallreform hat das Kabinett heute noch drei weitere Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht - wie gestern bereits in der PZ angekündigt: So wurde neben dem Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) und dem Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit, auch eine Änderung des Transplantationsgesetzes beschlossen, welches die Regelungen zur Lebendorganspende novelliert und sogenannte Überkreuzspenden von Nieren ermöglicht.

Das eigentlich für heute zunächst angekündigte Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) stand nicht mehr auf der Tagesordnung. Es gebe noch Ressortvorbehalte aus dem Justizministerium, einige kleinere rechtliche Details sind Lauterbach zufolge noch zu klären. Der Minister zeigte sich aber zuversichtlich, dass es dann in der Kabinettssitzung am 21. August beschlossen wird.

 

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