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Krankenhauszukunftsgesetz

Die Tücken der Details

Im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes stellt der Bund Gelder für eine Modernisierung der Kliniken in Deutschland bereit. Diese abzurufen, kann aber schwierig sein, berichtete ein Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft beim ADKA-Kongress in Nürnberg.
Annette Rößler
05.05.2022  16:58 Uhr

Beim Wissenschaftlichen Kongress des Bundesverbands Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA), der zurzeit in Nürnberg stattfindet, wird auch der Austausch mit Vertretern anderer Verbände großgeschrieben, mit denen die Apotheker im Krankenhaus zusammenarbeiten. Dazu gehört selbstverständlich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) als Dachverband der Krankenhausträger. Deren Vorstandsvorsitzender, Dr. Gerald Gaß, sprach beim Kongress über das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG).

Das KHZG hatte noch die alte Bundesregierung mit Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf den Weg gebracht. Es sieht ein Investitionsvolumen von 3 Milliarden Euro vor, die »in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und die IT-Sicherheit« der Krankenhäuser gesteckt werden sollen. »Dieses Geld stammt zum Großteil aus Brüssel, nämlich aus den Finanzhilfen der EU zur Abmilderung der Pandemiefolgen, zu einem Teil aber auch aus verschiedenen Fördertöpfen der Bundesländer«, berichtete Gaß. Letzteres sei nicht unproblematisch, da in den einzelnen Bundesländern dadurch unterschiedliche Fristen für die Beantragung eingehalten werden müssten, was dazu geführt habe, dass die Kliniken aus einigen Ländern – unverschuldet – deutlich hinterherhinkten. Es bestehe die Gefahr, dass diejenigen, die die Nase vorn hatten, nun die Kapazitäten der Dienstleister etwa bei den Anbietern von Krankenhausinformationssystemen (KIS) und anderer Software bänden, sodass diese dann die Aufträge der ausgebremsten Kliniken vor Ablauf der Förderfrist gar nicht mehr erfüllen könnten.

Kliniken im Hamsterrad

Angesichts der »aktuell sehr brisanten wirtschaftlichen Lage der Krankenhäuser« sei das fatal, so Gaß. Die Kliniken erhalten in Deutschland Pauschalbeträge für die Versorgung der Patienten, die sich nach der Diagnose richten. Abgerechnet wird in DRG (Diagnosis-Related Groups) und diese sind aus Gaß’ Sicht dringend reformbedürftig. »Momentan haben wir einen Hamsterradeffekt: Wir müssen als Kliniken danach streben, möglichst viele Patienten zu versorgen, um wirtschaftlich zu arbeiten.« Weil schlicht kein Geld da sei, hätten viele Krankenhäuser notwendige Investitionen in die Gebäudesanierung, Digitalisierung und nicht zuletzt das Personal seit Jahren vor sich hergeschoben. Diese Finanzlücken zu stopfen, sei eigentlich eine Aufgabe der Länder, der diese aber nicht nachkämen.

Das KHZG, das Gaß als »kluges Gesetz« bezeichnete, enthalte daher einen »Offenbarungseid«, denn es sei explizit dafür gemacht worden, diese Versäumnisse der Länder auszugleichen. Förderfähig gemäß KHZG sind unter anderem Investitionen in das digitale Medikationsmanagement. Modernisierungen in diesem Bereich könnten Krankenhausapotheker deutlich entlasten und die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) verbessern. Hier sei das Potenzial »erheblich«: Laut Aktionsplan AMTS lägen bei 6,5 Prozent der Patienten in Notaufnahmen und bei 34 Prozent der Krankenhausaufnahmen relevante unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) vor. Insgesamt entstünden durch Medikationsfehler jährlich Behandlungskosten in Höhe von 1,2 Milliarden Euro, wobei das Leid der Patienten durch Verlust an Lebensqualität und womöglich sogar vorzeitigen Tod mit Geld nicht zu bemessen sei.

Bessere digitale Tools für das Medikationsmanagement, die auch Künstliche Intelligenz einschlössen, könnten pharmazeutische Kompetenz jedoch nicht ersetzen, betonte Gaß. Es gehe aber darum, die Mitarbeiter zu entlasten, um so ihren Sachverstand für die »dringend erforderliche Mitwirkung im Behandlungsprozess« verfügbar zu machen.

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