Die Sommerlieferung 2024/1 ist da |
11.07.2024 09:45 Uhr |
Das Lokalantiseptikum Octenidindihydrochlorid schützt desinfizierte Anwendungsorte lange vor einer Neukontamination, es besitzt also eine hohe Remanenzwirkung. Angewendet wird es auf der Haut, oberflächlichen Wunden und Schleimhäuten, sowie in der Genital- und Analregion. Das kationische Octenidin gehört chemisch zur Gruppe der Bipyridine und hat ein breites Wirkungsspektrum gegen Bakterien, Pilze und behüllte Viren. Gleichzeitig wirkt es jedoch toxisch auf Knorpel und darf nicht zur Spülung von tiefen Wunden verwendet werden.
Zahlreiche Produkte mit Octenidindihydrochlorid sind am Markt verfügbar, es ist aber ebenso eine wichtige Rezeptursubstanz. Die bisherige Prüfung auf »Reinheit pH-Wert« in der DAC-Monographie wird ab sofort ersetzt durch die Bestimmung des Chloridgehalts. Es hat sich gezeigt, dass die Messung des pH-Werts keine reproduzierbaren Ergebnisse lieferte, ohne den Aufwand der Probenvorbereitung unverhältnismäßig zu erhöhen bei gleichzeitig geringer Aussagekraft. Der erhöhte Aufwand hätte unter Umständen Lieferprobleme bei der Substanz provoziert. Die neu etablierte Prüfung löst dieses Problem.
Aus der Vorschrift der isotonischen Ethacridinlactat-Monohydrat-Lösung 0,05 % pH 8 (NRF 9.2.) wurden die Indikation Wundbehandlung und die hierfür vorgesehene Konzentrationsstufe 0,1 % gestrichen, da das Ethacridinlactat zur Behandlung chronischer, schlecht heilender Wunden als obsolet eingestuft wird. Auch die ethanolhaltige Ethacridinlactat-Monohydrat-Lösung 0,05%/0,1% (NRF 11.8.) und die Ethacridinlactat-Lösung 0,05 %/0,1 %/0,5 %/1 % (NRF 11.61.) sind mit der aktuellen Ergänzungslieferung nicht mehr im Werk enthalten.
Ethacridinlactat gilt heute in verschiedenen Anwendungsgebieten als obsolet. / Foto: DAC/NRF
Wegen der Veröffentlichung in Ausgabe 11.0 des Europäischen Arzneibuchs wurde die DAC-Monographie Melatonin gestrichen. Bestehende DAC-Monographien werden in solchen Fällen immer zur nächstmöglichen Streichung aus dem DAC/NRF-Werk vorgemerkt, um Redundanz zu vermeiden. Ebenso werden alle Bezüge von DAC auf Ph. Eur. geändert, um zu zeigen, wo der neue Text zu finden ist.
Alle Neuaufnahmen, Änderungen und Streichungen sind der »Übersicht Aktualisierung« auf der Startseite der elektronischen Fassung des DAC/NRF-Werks zu entnehmen. Hingewiesen sei dabei nochmals auf die Rechenhilfen. Diese sind nur noch zum Download zugänglich und werden nicht mehr im zeitlichen Zusammenhang mit der Ergänzungslieferung überarbeitet, sondern immer dann, wenn neue Funktionen aufgenommen oder Korrekturen vorgenommen werden. Damit immer mit der aktuellen Version gearbeitet wird, sollte der Stand der in der Apotheke genutzten Rechenhilfe regelmäßig überprüft werden. Ebenso sei auch darauf hingewiesen, dass der Hinweis über das Inkrafttreten und die Übergangsfristen der DAC-Monographien an neuer Stelle zu finden ist. Dieser befindet sich in Kapitel 4 »Monographien des DAC®« der »Allgemeinen Vorschriften«.