Die richtige Skonto-Strategie zahlt sich aus |
Jennifer Evans |
23.08.2024 14:30 Uhr |
Warum zu frühe Zahlungen an den Großhandel teuer werden können, erklärt die Steuerberatungsgesellschaft Treuhand Hannover. / Foto: Adobe Stock/jirsak
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs haben sich die Einkaufkonditionen im Großhandel verändert. Aus Sicht der Richter sind Skonti wie Rabatte zu werten. Worauf die Apotheken achten sollten, damit ihnen keine Nachteile entstehen, hat die Treuhand Hannover zusammengefasst.
Grundsätzlich gilt: Wer beim Großhandelsbezug Skonti vereinbart hat, sollte die Rechnung in vielen Fällen lieber später als früher begleichen. Das zahlt sich vor allem dann aus, wenn sich die Skontohöhe zwischen einer frühen und einer späten Zahlung kaum unterscheidet. Denn häufig gewähren die Großhändler für eine frühere Zahlung höhere Skonti als für Rechnungen, die erst im Folgemonat beglichen werden.
Später zu überweisen ist ebenfalls günstig, wenn der skontofähige Umsatz im Verhältnis zum Gesamteinkauf niedrig ausfällt. Bei ihren Abwägungen sollten die Apotheken laut Treuhand ebenfalls ihre Zinserträge einberechnen sowie möglicherweise anfallende Überziehungszinsen bei fehlender Liquidität mitbedenken. Denn für die Zinsen aus Tages- oder Festgeld fällt eine Kapitalertragssteuer von 25 Prozent an. Ein Skonto ist dagegen mit dem persönlichen und vermutlich höheren Steuersatz belegt.
Nachteile entstehen in der Praxis darüber hinaus, weil oft nur Rx-Artikel skontiert werden, die nicht im Angebot sind. Nach Angaben der Treuhand trifft der Rabatt dann schätzungsweise nur noch auf 20 bis 30 Prozent der Bruttoeinkaufssumme zu.