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Kommentar
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Die rätselhafte Ministerin Warken

Die Apothekenversorgung will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) weiterentwickeln, so hat sie ihr Gesetz genannt. Der Entwurf deutet einen Weg in die Zukunft an, gleicht aber Versäumnisse der Vergangenheit nicht aus. Diese Reform ist dringend reformbedürftig, kommentiert PZ-Chefredakteur Alexander Müller.
AutorAlexander Müller
Datum 17.12.2025  12:22 Uhr

Ministerin Warken ist immerhin schon einen Schritt weiter als ihr Amtsvorgänger. Anders als Karl Lauterbach (SPD) hat sie ihre Apothekenreform durchs Kabinett gebracht und das ApoVWG damit auf die parlamentarische Reise geschickt.

Positiv festzuhalten bliebt, dass die umfassende Kritik am Referentenentwurf nicht vollkommen ungehört blieb. Bei der PTA-Vertretung hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nachgebessert. Und die Ministerin ist weiter zuversichtlich, dass das Paket damit wasserdicht ist und kein Türöffner für Apothekenketten. Die Apothekenrechtsexperten sind bekanntlich anderer Meinung.

Unter dem Strich muss das Fazit negativ ausfallen: Systemzerstörendes Potenzial und keine echte wirtschaftliche Stärkung der Apotheken – der Vergleich mit den Lauterbach’schen Reformversuchen drängt sich auf. Was treibt Ministerin Warken an, der man eigentlich etwas mehr Wohlwollen gegenüber dem Berufsstand unterstellen möchte? Sind es die Sparzwänge der Koalition oder doch die mächtigen Einflüsterer im eigenen Haus, die ein echtes Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) bislang verhindern? Warken gibt den Apothekenteams Rätsel auf.

Jetzt können die Länder und die Abgeordneten der Regierungsfraktionen im Bundestag zeigen, wie ernst ihre hehren Worte gemeint waren und ob die Politik wirklich Wert auf eine funktionierende Versorgung durch Apotheken vor Ort legt. Um die gut ausgebildeten Apothekenteams sollte sich die Regierung weniger Sorgen machen als um die Bürgerinnen und Bürger. Denn dass »Player« wie dm nicht an der Versorgung interessiert sind, hat der Livegang des OTC-Versands einmal mehr unter Beweis gestellt.

 

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