»Die neue Digitalagentur wird ein Powerhouse« |
Jennifer Evans |
08.11.2023 15:30 Uhr |
Welche Schritte stehen für das BMG in puncto Digitalisierung als nächstes an? Darüber berichtete Susanne Ozegowski, BMG-Abteilungsleiterin »Digitalisierung und Innovation« heute bei der Handelsblatt Jahrestagung Health. / Foto: Techniker Krankenkasse
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) will die Gesellschaft für Telematik, also die Gematik, zu einer Digitalagentur weiterentwickeln. Diese soll dann zu 100 Prozent dem Bund gehören. Die neue Digitalagentur soll künftig eigenständiger handeln und entscheiden dürfen, als es die Gematik bislang durfte. Außerdem wird sie mehr Kompetenzen bekommen und »Prozesse von Anfang bis Ende begleiten«. Das berichtete Susanne Ozegowski, BMG-Abteilungsleiterin »Digitalisierung und Innovation«, in ihrem heutigen Vortrag bei der diesjährigen Handelsblatt Jahrestagung Health in Berlin. Vor allem aber werde die neue Agentur nicht mehr »auf Freiwilligkeit, sondern auf Verbindlichkeit setzen«. Die Details will das BMG Ozegowskis Angaben zufolge in einem eigenen Digitalagentur-Gesetz festlegen.
Außerdem beleuchtete sie die Aufgaben des geplanten Kompetenzzentrums für Interoperabilität. Als zentrale Instanz soll es nötige Standards identifizieren, diese festlegen und einführen sowie prüfen, ob die entsprechenden Akteure die Vorgaben auch umsetzen. »Dafür wird es ein neues Konformitätsbewertungsverfahren geben«, so Ozegowski. Dieses Zertifizierungsverfahren prüft also demnächst, ob die technische Realisierung auch den geforderten Qualitätsstandards des Kompetenzzentrums entspricht. Falls nicht, gibt es die Möglichkeit, dies auf dem Rechtsweg einzufordern. Und zwar habe zum einen der Patient in Zukunft ein grundsätzliches Recht auf Interoperabilität und auch die Industrie bekomme bei Problemen eine Klagebefugnis.
Als Herzstück der BMG-Digitalisierungsstrategie bezeichnete Ozegowski jedoch die elektronische Patientenakte (EPA). Einige »wundervolle Funktionen«, die mit der nun überarbeiteten EPA-Architektur einhergingen, seien womöglich nicht jedem bewusst, so die BMG-Abteilungsleiterin. Daher machte sie noch einmal auf einige Punkte aufmerksam. Unter anderem, dass die digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) auf »nutzenstiftende Medizinprodukte der Risikoklasse IIb« ausgeweitet würden. Auch eine Vernetzung digitaler Hilfsmittel mit der EPA sei künftig möglich.
Was die Funktionen der sogenannten digitalen Medikationsübersicht angeht, die EPA-Nutzer ebenfalls auf ihrer E-Akte ablegen können, gibt es allerdings eine Einschränkung. »Patientinnen und Patienten können einzelne Arzneimittel nicht einfach aus der Übersicht löschen.« Mit anderen Worten: Entweder sie geben ihre Medikationsliste frei oder eben nicht. Ziel sei es, ein digital unterstütztes Medikationsmanagement mit vollständigen Daten zu schaffen. Die entsprechenden Informationen landeten über die E-Rezepte in der EPA und dem elektronischen Medikationsplan, so Ozegowski.