| Cornelia Dölger |
| 08.12.2025 16:06 Uhr |
Am vergangenen Freitag stimmte der Bundestag über das erste Rentenpaket ab – und winkte damit auch eine Neuregelung der Mütterrente durch. / © Imagi/Achille Abboud
Einen Tag vor Nikolaus bekam die Unionsfraktion am vergangenen Freitag ein vorgezogenes Präsent für den Stiefel, als der Bundestag das Rentenpaket der schwarz-roten Koalition beschloss. Vorausgegangen war ein wochenlanger Streit innerhalb der Unionsfraktion, in dem vor allem die verlängerte Haltelinie des Rentenniveaus die Lager spaltete. Am Ende waren sowohl Fraktionschef Jens Spahn wie auch Bundeskanzler Friedrich Merz (beide CDU) beschädigt, es hätte aber noch deutlich schlimmer kommen können.
Knackpunkt in dem Paket war zudem die Neuregelung der Mütterrente, also die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten. Die Ausweitung gilt als Herzensprojekt der CSU und kostet rund 5 Milliarden Euro pro Jahr, finanziert aus Steuermitteln. Sie ist außerhalb der CSU schwer umstritten und wird wohl dennoch kommen, sofern das Gesetz am 19. Dezember noch den Bundesrat passiert.
Ob das grüne Licht für die Mütterrente gleichzeitig ein deutliches Signal pro Honoraranpassung bei Apotheken ist, ist unklar. Diesen Hebel hatte zumindest Thomas Müller, Abteilungsleiter für Arzneimittel im Bundesgesundheitsministerium (BMG), vergangene Woche bei den »Pharma Trends 2026« bedient. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken CDU) sei in der Honorarfrage »sehr entschieden«, so Müller: »Wenn die Mütterrente kommt, dann muss auch das Apothekenfixum kommen.« Davon müsse man jetzt noch alle überzeugen, verwies Müller auf die laufende Ressortabstimmung zum Referentenentwurf. Wegen der Finanznot der Kassen hatte Warken die im Koalitionsvertrag verankerte Anpassung auf 9,50 Euro vorerst zurückgestellt.
Die neue Gemengelage ändert zumindest an den offiziellen Einlassungen des BMG vorerst nichts. In puncto Apothekenhonorar sei auf die »bisherigen mehrfachen Äußerungen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken zu diesem Thema« verwiesen, heißt es aus dem BMG. Sprich: Man fühlt sich an die Zusagen im Koalitionsvertrag gebunden, muss aber auch die allgemeine Kassenlage im Blick behalten.
Am 17. Dezember soll der Entwurf für das Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) im Kabinett diskutiert werden. Zumindest an dem Termin hält man bisher fest. Die Sparpläne des BMG, die die Kassenfinanzen stabilisieren sollen, hängen derweil zwischen Bund und Ländern fest. Der Bundesrat hatte das Pflegebürokratieentlastungsgesetz (BEEP) kürzlich in den Vermittlungsausschuss geschickt. An diesem Mittwoch tagt der Koalitionsausschuss dazu. Eine Lösung zeichnet sich noch nicht ab.