Die Folgen der Honorar-Reform |
Alexander Müller |
21.12.2023 15:30 Uhr |
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will das Apothekenhonorar neu strukturieren. / Foto: Adobe Stock/Gina Sanders
Lauterbachs Apothekenreform beinhaltet im Kern zwei Dinge: eine gravierende Systemkomponente – Telepharmazie und PTA-Vertretung – und eine Honorarumverteilung. Letztere wiederum ist in drei Teile gestaffelt.
Als unmittelbare Soforthilfe soll es im ersten Schritt eine kleine Erhöhung um 7 Cent pro abgegebener Packung für den Notdienstfonds geben. Das hat der Minister gestern im Gespräch mit der ABDA sofort zugesagt. Wann genau die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) konkret angepasst wird, ist aber noch nicht bekannt. Fest steht nur, dass durchschnittlich knapp 3000 Euro pro Jahr und Apotheke das Apothekensterben nicht aufhalten werden.
Widersprüchliches war zur Absenkung des Kassenabschlags zu vernehmen. Angekündigt wurde eine vorgezogene Absenkung, im Eckpunkte-Papier steht aber der Stichtag 1. Februar 2025. Zu diesem Zeitpunkt sinkt der Abschlag aber ohnehin wieder von 2 auf 1,77 Euro, denn die mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinG) umgesetzte Erhöhung ist zeitlich befristet und läuft zu diesem Datum aus. Möglicherweise passiert hier noch etwas und der Abschlag sinkt schon im Februar 2024. Fest steht wiederum, dass auch damit die im System klaffende Unterfinanzierung nicht behoben wird.
Der zweite Block der Honorarreform betrifft die geplante Absenkung des variablen Bestandteils und bilanziell neutrale Anhebung des Fixums. Laut den Eckpunkten soll die derzeitige 3-Prozent-Marge auf den Apothekeneinkaufspreis 2025 auf 2,5 Prozent reduziert werden und im Jahr 2026 auf 2 Prozent.
Der Minister ist offenbar der irrigen Annahme, dass sich damit eine Verteilung von wirtschaftlich starken hin zu schwächeren Apotheken bewirken lässt. Das stimmt natürlich nicht, weil es im Einzelfall auf den durchschnittlichen Rezeptwert und die Verordner im Umfeld ankommt. Abgesehen davon ist das Hochpreiser-Geschäft schon heute nicht so lukrativ, dass sich die Apotheken darum streiten. Mit einer Kürzung der prozentualen Marge wird das noch unattraktiver.
Die Absenkung betrifft zudem nicht nur Hochpreiser, sondern das Brot-und-Butter-Geschäft der Apotheken. Sollte das Honorar wie angekündigt neutral zugunsten des Fixums umgestellt werden, wäre das nur für Packungen bis zu einem Preis von 54 Euro für die Apotheke eine Verbesserung. Zudem würden die Apotheken weiter abgekoppelt, was die wirtschaftliche Entwicklung angeht. Denn immerhin minimal profitieren sie derzeit von den kontinuierlich steigenden Arzneimittelpreisen.
Dagegen sieht Minister Lauterbach im dritten Schritt seiner Honorarreform immerhin eine Art Dynamisierung vor. Das Fixum soll künftig zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband ausgehandelt werden. Und dabei sollen Grundlohnsumme, Verbraucherpreisindex und »die Entwicklung der Versorgungssituation zur Sicherstellung einer flächendeckenden Arzneimittelversorgung« einfließen.
Ob sich in den Verhandlungen mit dem Kassenverband angemessene Steigerungen durchsetzen lassen, lässt sich schwer prognostizieren, da im ersten Schritt ein Gutachten Aufschluss über die aktuelle Lage geben soll. Und die Apothekerschaft hat in Verhandlungsrunden mit den Kassen und vor Schiedsstellen schon so ihre Erfahrungen mit alternativen Fakten gemacht. Aber immerhin: Eine Dynamisierung steht im Raum.
Die Sache hat aber noch einen kalendarischen Haken: Das neu definierte Fixum soll erstmals 2027 greifen, müsste also mutmaßlich im Sommer 2026 verhandelt werden. Im Herbst 2025 steht die nächste Bundestagswahl an. Es sieht aus, als wollte sich Minister Lauterbach die Apotheken mit ihren Honorarfragen in dieser Legislaturperiode vom Hals halten. Damit könnte die ABDA vermutlich sogar leben, wenn es bis dahin eine angemessene Finanzierung gäbe, um den rasanten Rückgang an Apotheken zu stoppen.