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Beschluss der MGV

Die ABDA soll schlanker werden 

Nach der ABDA-Mitgliederversammlung in der vergangenen Woche steht jetzt ein neues Gesamtkonzept für die Neustrukturierung der ABDA, der Bundesapothekerkammer (BAK) und des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) fest. 
Lukas Brockfeld
02.07.2024  11:02 Uhr

Seit Jahren wird darüber diskutiert, wie die Entscheidungsprozesse in der ABDA schlanker und effizienter werden können. Da die Bundesvereinigung die Bundesapothekerkammer (BAK) und den Deutschen Apothekerverband (DAV) umfasst, existieren viele Strukturen doppelt und dreifach. Dadurch steigt die Belastung für die Mitglieder, außerdem verzögert sich die Entscheidungsfindung. 

Am 26. Juni wurde daher auf der ABDA-Mitgliederversammlung ein neues Gesamtkonzept für die Neustrukturierung der ABDA, der Bundesapothekerkammer (BAK) und des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) beschlossen. 

In Zukunft sollen übergreifende Fragen möglichst auf der Ebene der ABDA diskutiert und entschieden werden. So will man parallele Diskussionen bei der BAK und dem DAV vermeiden, die sich stärker auf ihre eigenen Aufgaben konzentrieren sollen. Daher soll der ABDA-Gesamtvorstand künftig öfter tagen, die Sitzungen der bisherigen »großen« BAK- und DAV-Vorstände fallen weg.

Der Gesamtvorstand besteht demnach weiter aus den 34 Präsidenten beziehungsweise Vorsitzenden der Mitgliedsorganisationen sowie den Mitgliedern des Geschäftsführenden Vorstandes.

Der »Geschäftsführende ABDA-Vorstand« soll in »ABDA-Vorstand« umbenannt und von 13 auf sieben Mitglieder verkleinert werden. Künftig besteht der ABDA-Vorstand aus der ABDA-Präsidentin, dem ABDA-Vizepräsident und einem nicht selbstständigen Apotheker aus einer öffentlichen Apotheke.

Hinzu kommen der Vorsitzenden und der Vize des DAV sowie der Präsident der BAK und dessen Vize. Die weiteren Mitglieder des BAK- beziehungsweise DAV-Vorstands rücken also nicht mehr wie bisher in den ABDA-Vorstand.

Die Beschlüsse der Hauptversammlung der Apothekerinnen und Apotheker sollen künftig für das Handeln der ABDA und ihrer Organe in abgeschwächter Form verbindlich, nämlich sachgerecht zu berücksichtigen sein. Die Hauptversammlung findet nur einmal im Jahr im Rahmen des Deutschen Apothekertags statt.

Die dort gefassten Beschlüsse sind daher nicht immer auf dem Stand der aktuellen Entwicklungen. In begründeten Fällen können die ABDA-Organe also künftig entscheiden, anders vorzugehen. Es bleibt dabei, dass der Hauptversammlung jährlich ausführlich über die Behandlung der Beschlüsse berichtet wird.

Die beschlossenen Satzungsänderungen sollen nach Eintragung in das Vereinsregister von ABDA und DAV mit Beginn der neuen Wahlperiode der Vorstände zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

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