DGUV warnt vor angeblichem Präventionsmodul |
Derzeit sind betrügerische E-Mails und Briefe der DGUV im Umlauf. / © Adobe Stock/Gina Sanders
Die E-Mails und Briefe enthalten Anschreiben und Rechnung und erwecken den Eindruck von der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) bzw. der DGUV zu stammen.
Die Betreffzeile lautet »Schreiben der DGUV zur Einführung des Präventionsmoduls 2025 - Handlungsbedarf« oder auch »Pflicht zur Teilnahme am DGUV-Präventionsmodul – jetzt umsetzen«. Darin werden Betriebe über eine angeblich bestehende Pflicht zur Teilnahme an einem Präventionsmodul der DGUV informiert und zur Zahlung einer Teilnahmegebühr an die Berufsgenossenschaft aufgefordert.
Die Schreiben kursieren seit geraumer Zeit. Einer der Briefe, der der PZ vorliegt, ist auf den 10. Februar 2025 datiert.
Wie die DGUV mitteilt, werden in dem Schreiben die Logos der DGUV und der BGN sowie die Unterschrift des DGUV-Hauptgeschäftsführers, Dr. Stefan Hussy, missbräuchlich verwendet. Ein sogenanntes Präventionsmodul der DGUV existiere nicht.
Die DGUV habe rechtliche Schritte eingeleitet. Betroffene, die bereits Zahlungen geleistet haben, werden gebeten, ebenfalls Anzeige zu erstatten. Dazu nennt das Service-Center der BGN unter der Telefonnummer 0621 4456-1581 das Aktenzeichen sowie den Mailkontakt der zuständigen Strafverfolgungsbehörde.
Fragen beantwortet auch die Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung unter der kostenfreien Rufnummer 0800 6050404 beziehungsweise unter info@dguv.de.