| Paulina Kamm |
| 16.02.2026 15:30 Uhr |
Kirsten Kappert-Gonther: »Apotheken vor Ort sind oft der erste Zugang ins Gesundheitssystem und ein integraler Bestandteil einer guten Gesundheitsversorgung.« / © Bündnis 90/Die Grünen Bremen/Caspar Sessler
PZ: Die Grünen planen einen Antrag im Bundestag, der unter anderem fordert, dass Kliniken Schwangerschaftsabbrüche anbieten müssen, wenn die Versorgung nicht anderweitig gesichert ist. Was genau ist unter der Bedingung »wenn die Versorgung nicht anderweitig gesichert ist« zu verstehen?
Kappert-Gonther: Die Bundesländer sind gesetzlich verpflichtet, den Zugang zu einem sicheren Schwangerschaftsabbruch zu gewährleisten. Die ELSA-Studie des Bundesgesundheitsministeriums zeigt jedoch: In vielen Regionen ist diese Versorgung nicht mehr gesichert. Schwangere müssen weite Wege zurücklegen oder erhalten keinen zeitnahen Termin. Die Situation verschärft sich ohnehin schon dort, wo Ärztinnen und Ärzte in den Ruhestand gehen, die bislang Abbrüche durchgeführt haben, und keine Nachfolge gefunden wird. Nun kommt eine weitere Hürde hinzu. Im Zuge der richtigen und notwendigen Klinikreform kommt es zur Fusion von Kliniken verschiedener Träger. Wenn dabei katholische Träger beteiligt sind, untersagen sie die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen – selbst dann, wenn diese zuvor in der Klinik angeboten wurden. Nicht einzelne Ärztinnen und Ärzte sollen oder können verpflichtet werden – sie haben ein individuelles Verweigerungsrecht. Aber Kliniken haben einen Versorgungsauftrag. Schwangerschaftsabbrüche sind Teil der regulären Gesundheitsversorgung.
PZ: Welches Potenzial sehen Sie für Apotheken, bestehende Versorgungslücken im Bereich der Aufklärung über reproduktive Gesundheit und Schwangerschaftsabbrüche zu schließen?
Kappert-Gonther: Apotheken sind niedrigschwellige und vertrauenswürdige Anlaufstellen. Sie haben eine wichtige Rolle bei der neutralen, evidenzbasierten Information – etwa zu Notfallverhütung und grundsätzlich zu Verhütungsmethoden. Es ist erforderlich, weiter auszuloten, welche Funktion Apotheken künftig im Rahmen der Primärversorgung erfüllen können und sollen.
PZ: Umfragen zufolge befürwortet eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Warum ist die Entscheidungsfreiheit von Frauen über den eigenen Körper in Deutschland dennoch weiterhin strafrechtlich reguliert?
Kappert-Gonther: Rita Süssmuth hat in Bezug auf § 218 einmal gesagt, wir bräuchten Vertrauen in die Menschen, verantwortungsvoll zu handeln, wenn es um Entscheidungen in einem existenziellen Gewissenskonflikt geht. Dieses Vertrauen wird Frauen – insbesondere von konservativen Männern – bis heute häufig nicht entgegengebracht. Stattdessen wird ihre Entscheidungsfähigkeit und Selbstbestimmung infrage gestellt. Wer glaubt denn ernsthaft, dass Frauen die Androhung des Strafrechts benötigen, um verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen? Es ist nicht zeitgemäß, eine medizinische Leistung, die Millionen Frauen betrifft, grundsätzlich als Straftat zu definieren und lediglich unter bestimmten Voraussetzungen straffrei zu stellen. Das erzeugt Stigmatisierung und erschwert die Versorgung. Der Schwangerschaftsabbruch gehört nicht ins Strafgesetzbuch.
PZ: Schwangerschaftsabbrüche sind nur ein Teilbereich der Frauengesundheit. Welche konkreten politischen Maßnahmen halten Sie für notwendig, um eine umfassende medizinische Gleichstellung zu erreichen?
Kappert-Gonther: Die Medizin war lange am männlichen Körper ausgerichtet – er galt als Standard in Forschung, Lehre und Versorgung. Das hat bis heute Folgen: Symptome bei Frauen werden fehlinterpretiert, Diagnosen verzögert gestellt oder Erkrankungen nicht angemessen behandelt. Erkrankungen und Lebensphasen, die Frauen betreffen, werden nach wie vor zu wenig beforscht und finanziell unzureichend ausgestattet – denken Sie etwa an Endometriose oder die Wechseljahre. Viele Frauen erleben eine Form von »medizinischem Gaslighting«: Ihre Beschwerden werden nicht ernst genommen oder psychopathologisiert. Zudem brauchen wir dringend einen Kulturwandel in der Geburtshilfe – hin zu einer Versorgung, die sich stärker an den Bedürfnissen von Frauen orientiert. In allen Bereichen der Medizin muss der Faktor Geschlecht systematisch mitgedacht werden. Ein wichtiger Schritt ist die stärkere Repräsentanz von Frauen in Entscheidungsgremien des Gesundheitswesens. Gesundheitspolitik und -versorgung müssen die Lebensrealitäten von Frauen strukturell berücksichtigen.
PZ: Sie sind Berichterstatterin Ihrer Fraktion für Globale Gesundheit. Wie schätzen Sie die gesundheitliche Situation von Frauen im internationalen Vergleich ein?
Kappert-Gonther: Frauenrechte sind Menschenrechte – und beides steht international unter Druck. Rund 270 Millionen Frauen haben keinen Zugang zu moderner Verhütung; täglich sterben Hunderte an vermeidbaren Schwangerschaftskomplikationen. Unsichere Schwangerschaftsabbrüche gehören weiterhin zu den häufigsten vermeidbaren Todesursachen. Die durch den Ausstieg der USA aus der WHO entstandenen gravierenden Finanzierungslücken wirken sich auch schädigend auf Frauen aus, notwendige Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen fallen weg. Gewalt gegen Frauen ist ein globales Gesundheitsrisiko – in Europa erleben fast 29 Prozent der Frauen körperliche oder sexualisierte Gewalt. Psychische Erkrankungen rund um Schwangerschaft und Geburt werden weltweit – auch bei uns in Deutschland – unterschätzt und unzureichend behandelt.
PZ: Das deutsche Gesundheitswesen ist in vielen Bereichen von kirchlichen Trägerstrukturen geprägt. Inwiefern beeinflusst dies aus Ihrer Sicht die Umsetzung einer geschlechtergerechten Gesundheitsversorgung?
Kappert-Gonther: Kirchliche Träger leisten einen wichtigen Beitrag im Gesundheitswesen. Problematisch wird es jedoch dort, wo religiöse Vorgaben den Zugang zu medizinisch notwendigen oder rechtlich zulässigen Leistungen einschränken. Wenn in einer Region Kliniken in kirchlicher Trägerschaft keine Schwangerschaftsabbrüche durchführen, entsteht faktisch eine Versorgungslücke. Hier braucht es klare gesetzliche Vorgaben zur Sicherstellung der Versorgung – unabhängig von weltanschaulichen Positionen. Gesundheitsversorgung muss sich an medizinischen Standards und den Rechten der Patientinnen und Patienten orientieren.
PZ: Welche gesundheitlichen Auswirkungen hat strukturelle Geschlechterungleichheit beziehungsweise Alltagsdiskriminierung auf Frauen in Deutschland?
Kappert-Gonther: Strukturelle Ungleichheit wirkt sich unmittelbar auf die Gesundheit aus: Mehrfachbelastungen durch Care-Arbeit und der Gender-Pay-Gap erhöhen psychische und körperliche Belastungen. Altersarmut ist weiblich. Armut macht krank. Frauen leben zwar länger, aber die zusätzlichen Jahre häufiger in schlechterer Gesundheit.
Gewalt gegen Frauen ist eine gravierende und oft unterschätzte Gesundheitsgefahr. Geschlechtergerechte Gesundheitsversorgung ist deshalb auch Präventionspolitik – für alle. Denn Geschlechterstereotype schaden beiden Seiten: Männer erhalten beispielsweise seltener eine Psychotherapie, und problematischer Substanzkonsum – etwa Alkoholabhängigkeit – wird häufig zu spät adressiert, mit gravierenden Folgen für die Betroffenen und ihr Umfeld.