Den Kassen »schutzlos ausgeliefert« |
Alexander Müller |
24.01.2024 13:30 Uhr |
Appell aus Nordrhein: Kammerpräsident Armin Hoffmann (l.) und der Verbandsvorsitzende Thomas Preis bitten die NRW-Bundestagsabgeordneten um Unterstützung. / Foto: AKNR/AVNR
Seit Jahresbeginn steigt die Zahl der eingelösten E-Rezepte rapide an, mehr als jede zweite Verordnung wird inzwischen digital ausgestellt. Doch in der Praxis gibt es nach wie vor Probleme – und die Apotheken befürchten Retaxationen aufgrund formeller Fehler, für die sie nichts können. »Insofern muss es bis zum Erreichen einer einwandfreien Datenqualität bei E-Rezepten eine Friedenspflicht, 100-prozentigen Retaxschutz für Apotheken, beim Handling von E-Rezepten geben«, fordern Kammerpräsident Armin Hoffmann und Verbandsvorsitzender Thomas Preis in ihrem Brief an die Abgeordneten, der der PZ vorliegt.
Die Digitalisierung sei entscheidend für die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens, betonen die beiden Funktionäre. Die Apothekerschaft sei dabei eine treibende Kraft und habe die Einführung des E-Rezeptes aktiv begleitet. »Allerdings kann das nicht über die vorherrschenden Startschwierigkeiten und die erhebliche Mehrbelastung der Apotheken hinwegtäuschen.«
Jedes fünfte E-Rezept ist laut einer verbandseigenen Umfrage fehlerhaft. »Die Apotheken vor Ort befinden sich neben dem täglichen, nicht enden wollenden Kampf gegen den Arzneimittelmangel nun auch noch im dauernden Spagat zwischen falsch ausgestellten E-Rezepten und dem gleichzeitigen Sicherstellungsauftrag der Arzneimittelversorgung der Bürgerinnen und Bürger«, so Hoffmann und Preis. Auch gegenüber den Praxen gebe es einen großen Beratungsaufwand.
Die Kosten für diesen personellen und organisatorischen Mehraufwand würden den Apotheken nicht erstattet, zumindest dürften ihnen dann keine weiteren finanziellen Nachteile durch Retaxationen der Krankenkassen entstehen, so die Forderung.
In der aktuellen Phase mit noch vielen Problemen bei den E-Rezepten seien die Apotheken den Kassen und Retaxationen aufgrund von Formfehlern aber »schutzlos ausgeliefert«. Eine nachträgliche Bestrafung dürfe es aber nicht für Probleme geben, für die die Apotheken nichts können. »Wir fordern daher alle Abgeordneten im Bundestag auf, sich dafür aktiv einzusetzen«, schreiben Hoffmann und Preis.
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) setzt sich ebenfalls für eine Friedenspflicht ein. Bis Jahresende sollten die Krankenkassen bei E-Rezepten grundsätzlich nicht retaxieren dürfen, so die Forderung.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.