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Digitales Gesundheitswesen

Debatte um deutschen Datenschutz

Digital-Staatsministerin Dorothee Bär (CSU) fordert Abstriche beim deutschen Datenschutz, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen zu forcieren. Gegenwind  kommt vom Bundesdatenschutzbeauftragten und der Deutschen Stiftung Patientenschutz.
dpa
23.12.2018  17:58 Uhr

«Wir haben in Deutschland mit die strengsten Datenschutzgesetze weltweit und die höchsten Anforderungen an den Schutz der Privatsphäre. Das blockiert viele Entwicklungen im Gesundheitswesen, deshalb müssen wir da auch an der einen oder anderen Stelle abrüsten, einige Regeln streichen und andere lockern», sagte Bär der «Welt am Sonntag». Die Deutschen seien «insgesamt bei allem zu zögerlich und zu sehr von Ängsten getrieben und gehemmt». Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung hatte Ende November ergeben, dass der digitale Fortschritt mit seinen Chancen für die Gesundheitsversorgung bei Patienten in Deutschland längst nicht ausreichend ankomme. In der internationalen Erhebung landete das deutsche Gesundheitswesen beim Thema Digitalisierung abgeschlagen auf Platz 16 von 17 untersuchten Staaten.

Der neue Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber sagte dem «Handelsblatt», die Debatte könne Misstrauen bei Patienten schüren. «Es ist nicht in Ordnung, wenn eine Vertreterin der Bundesregierung erneut ohne jeden Beleg versucht, dem Datenschutz den Schwarzen Peter für gescheiterte oder verzögerte IT-Projekte zuzuschieben.»

Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnte vor Abstrichen beim Datenschutz. Im Gesundheitswesen gehe es um die sensibelsten Daten überhaupt, sagte Vorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur. «Die Menschen müssen sicher sein, dass Informationen über ihre Krankheit und Therapie nicht ungeschützt für jedermann zugänglich sind.» Die Datenschutz-Grundverordnung der EU lasse das auch gar nicht zu. Bär und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sollten ein Bundesamt für die Digitalisierung im Gesundheitswesen schaffen. «So kann unter höchsten Sicherheitsstandards eine einheitliche und dynamische Plattform geschaffen werden.»

Auf eine grundsätzliche Struktur der schon lange geplanten elektronischen Patientenakte haben sich Ärzte und Kassen inzwischen verständigt. Bis 2021 vorgesehen sind drei Bereiche, die etwa auch über Smartphones abrufbar sein sollen: einer mit medizinischen Daten der Ärzte, einer mit Versicherten-Informationen der Kassen und einer, in den Patienten selbst Daten einspeisen können.

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