DAV will pDL-Preise nachverhandeln |
Alexander Müller |
18.08.2025 10:30 Uhr |
Die Schiedsstelle hatte auch 2022 die ersten pDL samt Vergütung festgelegt. Der GKV-SV hatte gegen den Schiedsspruch geklagt. Doch das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg wies die Klage im Oktober 2024 ab. Revision war zwar möglich, doch die Kassenseite legte keine Rechtsmittel ein, sodass die Entscheidung aus Potsdam inzwischen rechtskräftig ist.
»Wir freuen uns sehr, dass das Landessozialgericht die pharmazeutischen Dienstleistungen bestätigt hat und mit dem rechtskräftigen Urteil nunmehr letzte Gewissheit besteht. Das Gericht hat im Sinne der Patientinnen und Patienten entschieden, die weiterhin von den zusätzlichen Leistungen ihrer Apotheke profitieren können«, kommentiert der DAV-Vorsitzende Hans-Peter Hubmann.
Das Gericht habe auch die seinerzeit von der Schiedsstelle festgelegten und vom GKV-SV angegriffenen Konditionen nicht beanstandet. Jetzt sei es an der Zeit, die seit 2022 gestiegenen Kosten in den Preisen zu berücksichtigen. »Darüber werden wir mit dem GKV-Spitzenverband sprechen«, kündigte Hubmann an. Der DAV werde sich für eine faire Vergütung und eine Erweiterung des Angebots im Sinne der Patientinnen und Patienten einsetzen. »Wir wissen in diesen Bemühungen die Politik hinter uns«, ist Hubmann überzeugt.
Der GKV-Spitzenverband will einen anderen Weg einschlagen und schielt auf die nicht abgerufenen pDL-Gelder im Nacht- und Notdienstfonds. Derzeit fließen für jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel, das zu Lasten der Kassen abgegeben wird, 20 Cent in den NNF.
Es werde aber weiterhin nur ein kleiner Teil dieser Mittel auch tatsächlich abgerufen, moniert die Kassenseite. »Der GKV-Spitzenverband setzt sich daher dafür ein, dass die Zuführungen zum Fonds auf ein angemessenes Maß reduziert und die angesammelten Mittel im Umfang von fast einer halben Milliarde Euro für eine dringend notwendige Entlastung der Beitragszahlenden bereitgestellt werden.«
Angesichts so weit auseinanderliegender Positionen stehen anspruchsvolle Verhandlungen zwischen den Vertragspartnern an. Immerhin haben die Apotheken mit dem LSG-Urteil in der Tasche jetzt die Gewissheit, dass der Schiedsstelle ein weiter Gestaltungsspielraum zugebilligt wird, sollte es eines erneuten Schiedsspruchs bedürfen.
Die ABDA informiert in ihrem Podcast »pDL-Campus« über die Tipps und Erfahrungen in Zusammenhang mit pharmazeutischen Dienstleistungen in der Praxis.