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Zyto-Zuschläge

DAV spricht von »richtungsweisendem Urteil« 

Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat einen Schiedsspruch aus dem Jahr 2022 bestätigt. Die Zyto-Zuschläge von 100 Euro haben demnach Bestand. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) spricht von einem richtungsweisenden Urteil und hofft auf mehr Spielraum in künftigen Verhandlungen.
AutorKontaktPZ
Datum 22.08.2025  15:30 Uhr

Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat am 20. August 2025 einen Schiedsspruch aus dem Jahr 2022 bestätigt, dass ein Zuschlag von 100 Euro (netto) für die Zytostatika-Zubereitung zulässig ist. Der DAV bezeichnet das Urteil in einer Pressemitteilung als »richtungsweisend«. 

Für die Herstellung von Zytostatika, Zubereitungen mit monoklonalen Antikörpern sowie Calcium- und Natriumfolinatlösungen hatten die Krankenkassen bislang Arbeitspreise in Höhe von 90, 87 oder 51 Euro (netto) gemäß § 5 Absatz 6 Arzneimittelpreisverordnung als Höchstwerte interpretiert und die Regelungsbefugnis der Vertragspartner sowie der Schiedsstelle insoweit als begrenzt angesehen.

»Wir begrüßen das Urteil, weil das Herstellen von Spezialrezepturen in den Apotheken viel Zeit und Personal erfordert«, sagt DAV-Vorsitzender Hans-Peter Hubmann. »Das Gericht erkennt an, dass die Schiedsstelle versucht hat, einen angemessenen Arbeitspreis festzulegen. Durch das Urteil wird zum ersten Mal obergerichtlich anerkannt, dass die Preisregelung in § 5 Absatz 6 der Arzneimittelpreisverordnung eine bloße Auffangregelung und keine Preisobergrenze darstellt. Dies schafft den Verhandlungspartnern und der Schiedsstelle mehr Spielraum bei künftigen Festlegungen zur Hilfstaxe auch in anderen Verfahren.«

Das Urteil des LSG Berlin-Brandenburg ist noch nicht rechtskräftig; Revision ist zugelassen. In Deutschland gibt es nach Angaben der ABDA etwa 300 Apotheken mit einem speziellen Reinraumlabor gemäß § 35a Apothekenbetriebsordnung, die parenterale Spezialrezepturen herstellen können.

Seit dem Schiedsspruch im Jahr 2022 rechnen die Apotheken gemäß Schiedsspruch ihre Spezialrezepturen mit je 100 Euro (netto) Arbeitspreis ab. Nach Berechnungen des DAV entstehen den gesetzlichen Krankenkassen durch den Schiedsspruch für jährlich etwa 3,5 Millionen betroffene Spezialrezepturen rund 100 Mio. Euro (brutto) Mehrkosten pro Jahr.

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