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Pharmazeutische Dienstleistungen
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DAV kündigt pDL-Preise

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat nach Information der PZ die Preise für die pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) gekündigt. Aktuell laufen die Verhandlungen mit den Krankenkassen, vermutlich muss am Ende die Schiedsstelle entscheiden. Bis dahin gelten die aktuellen Preise fort.
AutorAlexander Müller
Datum 17.02.2026  13:45 Uhr

Der Grundstein für die pDL wurde mit Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) gelegt, das der Bundestag im Oktober 2020 beschlossen hatte. Doch die Verhandlungen zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) zogen sich hin. Erst mit dem Schiedsspruch im Juni 2022 konnten Apotheken pDL abrechnen.

Die pDL werden in der Fläche noch nicht in dem Maße in Anspruch genommen, wie erhofft. Nach offiziellen Zahlen des Nacht- und Notdienstfonds hat im vierten Quartal 2025 mehr als die Hälfte der Apotheken (8777) pDL abgerechnet, 11,3 Millionen Euro wurden ausgeschüttet.

Weil der Zustrom an Mitteln aber die Ausgaben in jedem Quartal übersteigt, liegen aktuell mehr als 550 Millionen Euro auf der hohen Kante. Die Bundesregierung plant daher, mit der anstehenden Reform den Zufluss von 20 Cent pro Rx-Packung in die Finanzierung der Notdienste umzuleiten. Die pDL sollen vorerst weiter aus dem Topf erstattet und künftig direkt mit den Krankenkassen abgerechnet werden.

Fünf konkrete pDL wurden seinerzeit von der Schiedsstelle definiert und mit einem Preisschild versehen:

Schon im Sommer vergangenen Jahres hatte der DAV die Kassenseite zu Nachverhandlungen aufgefordert, weil die Preise nicht der tatsächlichen Kostenentwicklung entsprächen.

Doch weil sich der GKV-SV in den Gesprächen offenbar nicht auf Preisanpassungen einlassen wollte, hat der DAV die Verträge über die bestehenden Preise zum 31. März gekündigt. Die Verhandlungen laufen weiter, nicht unwahrscheinlich, dass auch in diesem Fall wieder ein Schiedsspruch notwendig wird.

Beide Seiten können die Schiedsstelle anrufen, wenn sie das Gefühl haben, dass sich in den Verhandlungen nichts mehr bewegt. Eine Frist zur Entscheidung hat die paritätisch besetzte Schiedsstelle mit einem unabhängigen Vorsitzenden nicht. Bis eine Einigung erzielt oder ein Schiedsspruch gefallen ist, gelten die bestehenden Preise fort.

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