Der DAV-Vorsitzende Hans-Peter Hubmann setzt sich für eine faire Vergütung bei der Herstellung von Spezialrezepturen ein. / © PZ/Alois Müller
Der DAV strebe faire Arbeitspreise für das Anfertigen patientenindividuell hergestellter Lösungen zur parenteralen Anwendung an, heißt es in einer Mitteilung des Verbands. Doch der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) habe keine Bereitschaft zur Anpassung der Arbeitspreise gezeigt. Die direkten Verhandlungen seien damit gescheitert so der DAV.
Als Konsequenz hat der DAV nun die entsprechenden Regelungen im Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen – die sogenannte Hilfstaxe – zu Ende März gekündigt. Somit sei »der Weg frei für ein sozialrechtlich definiertes Schiedsverfahren«.
»Apotheken können für das Anfertigen von Spezialrezepturen einen angemessenen Arbeitspreis von den Krankenkassen verlangen«, so der DAV-Vorsitzende Hans-Peter Hubmann mit Verweis auf ein Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg aus dem August 2025.
Die Preisregelung in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) ist laut Hubmann nur eine »Auffangregelung« und stelle keine Preisobergrenze dar. »Die Schiedsstelle ist nun aufgefordert, ihren Spielraum bei der Neufestlegung der künftigen Arbeitspreise für Spezialrezepturen zu nutzen«, so Hubmann.
Rund 300 Apotheken bundesweit stellen parenterale Spezialrezepturen her. Dazu gehören jährlich 1,9 Millionen Zytostatika-Zubereitungen und 1,8 Millionen parenterale Lösungen. Der Gesamtumsatz dieser Spezialrezepturen in den Apotheken betrug 2024 laut DAV rund 6 Milliarden Euro.
Seit dem Schiedsspruch im Jahr 2022 rechnen die Apotheken diejenigen Spezialrezepturen, welche hauptsächlich in der Krebstherapie eingesetzt werden, jeweils mit einem Arbeitspreis von 100 Euro netto ab. Wegen der Kostensteigerungen seien die Arbeitspreise unter den aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht mehr auskömmlich, so der DAV.