DAV korrigiert Lauterbachs E-Rezept-Äußerungen |
Melanie Höhn |
13.06.2023 15:00 Uhr |
»Es geht jetzt mit der Digitalisierung los«, sagt Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD). / Foto: IMAGO/epd
Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland betonte der Bundesgesundheitsminister: »Es geht jetzt mit der Digitalisierung los.« Und weiter: »Zum 1. Juli 2023 können Patienten das erste Mal das E-Rezept in den Apotheken ganz einfach mit ihrer Versichertenkarte abrufen. Bis Ende Juli werden voraussichtlich schon 80 Prozent der Apotheken in Deutschland an das System angeschlossen sein.«
Anke Rüdinger, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), erklärte dazu, dass letztere Äußerung des Ministers »missverständlich und irreführend« sei. »Alle Apotheken in Deutschland sind bereits seit dem 1. September 2022 an das E-Rezept-System angebunden und somit technisch in der Lage, E-Rezepte zu empfangen. Wenn E-Rezepte beispielsweise ausgedruckt oder über die Gematik-App zu uns kommen, können wir sie jetzt schon beliefern«, so Rüdinger.
Sie führte weiter aus: »Herr Lauterbachs Äußerung bezieht sich offenbar auf den neuen Einlöseweg, bei dem die GKV-Versicherten die EGK in der Apotheke in ein Kartenlesegerät stecken und die Apotheke somit ermächtigen, offene E-Rezepte zu beliefern. Auch hier sind die Apotheken sehr weit. Innerhalb des Monats Juli werden voraussichtlich alle Apotheken den EGK-Einlöseweg anbieten können. Fraglich ist allerdings, ob die Ärzte diese neue, digitale Verordnungsvariante dann auch nutzen werden.«
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.