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EGK-Verfahren
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DAV korrigiert Lauterbachs E-Rezept-Äußerungen

In einer Reaktion auf die Ankündigungen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erklärte der Deutsche Apothekerverband (DAV), die Äußerungen des Ministers gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland zum E-Rezept seien »missverständlich«. 
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 13.06.2023  15:00 Uhr

Anke Rüdinger, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), erklärte dazu, dass letztere Äußerung des Ministers »missverständlich und irreführend« sei. »Alle Apotheken in Deutschland sind bereits seit dem 1. September 2022 an das E-Rezept-System angebunden und somit technisch in der Lage, E-Rezepte zu empfangen. Wenn E-Rezepte beispielsweise ausgedruckt oder über die Gematik-App zu uns kommen, können wir sie jetzt schon beliefern«, so Rüdinger.

Einlöseweg durch elektronische Gesundheitskarte (EGK)

Sie führte weiter aus: »Herr Lauterbachs Äußerung bezieht sich offenbar auf den neuen Einlöseweg, bei dem die GKV-Versicherten die EGK in der Apotheke in ein Kartenlesegerät stecken und die Apotheke somit ermächtigen, offene E-Rezepte zu beliefern. Auch hier sind die Apotheken sehr weit. Innerhalb des Monats Juli werden voraussichtlich alle Apotheken den EGK-Einlöseweg anbieten können. Fraglich ist allerdings, ob die Ärzte diese neue, digitale Verordnungsvariante dann auch nutzen werden.«

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