DAV fordert Retaxfreiheit für 2024 |
PZ |
16.01.2024 15:00 Uhr |
DAV-Vize Anke Rüdinger wünscht sich von den Krankenkassen ein Entgegenkommen bei der Umstellung auf das E-Rezept. / Foto: ABDA
Die Zahl der insgesamt eingelösten E-Rezepte hat sich in den zwei Wochen seit dem Jahreswechsel fast verdoppelt, mehr als 15 Millionen digitale Verordnungen wurden seit dem 1. Januar 2024 ausgestellt. Einige Arztpraxen seien aber noch unsicher im Umgang mit dem neuen System, außerdem gebe es Probleme bei den digitalen Signaturen und dem Ausfüllen von Freitextfeldern, fasst der DAV die Startschwierigkeiten zusammen.
DAV-Vize Anke Rüdinger: »Der Anteil der E-Rezepte, die auf dem Verordnungsweg oder im Abgabeprozess komplett hängenbleiben, ist minimal. Trotzdem gibt es noch zu oft Schwierigkeiten, die die Arbeit der Apothekenteams in Zeiten der Lieferengpass-Krise zusätzlich erschweren und die Versorgung der Patientinnen und Patienten verlangsamen.«
Die Nutzung der Stapelsignatur führt in der Praxis häufig dazu, dass der Patient oder die Patienten in der Apotheken aufschlägt, bevor das E-Rezept vom Fachdienst heruntergeladen werden kann. Auch die ärztliche Berufsbezeichnunge auf der Verordnung verursacht noch regelmäßig Probleme, weil die Praxen hier freihändig eintragen oder das Pflichtfeld leerlassen können. »Damit sich die Situation für die Patientinnen und Patienten schnell verbessert, stehen wir derzeit sowohl mit dem Bundesgesundheitsministerium, der Gematik, aber auch mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in Kontakt«, so Rüdinger.
Mit der AOK Nordost hat Rüdinger in ihrer Funktion als Vorsitzende des Berliner Apothekervereins (BAV) und zusammen mit den anderen Verbänden bereits einen Retaxfrieden für diese Fälle vereinbart. Zuvor hatte auch die AOK Rheinland/Hamburg eine entsprechende Zusage gemacht.
Rüdinger begrüßte dies und fordert in ihrer Rolle das DAV-Vize: »Es wäre sehr hilfreich, wenn sich das gesamte Krankenkassenlager dem anschließt und in der Startphase des E-Rezeptes gänzlich auf Retaxationen verzichtet. Eine solche Friedenspflicht sollte mindestens bis Ende 2024 andauern und verlängert werden, wenn sich die Fehleranzahl bis zum Ende des Jahres nicht deutlich verringert hat.«
Insgesamt ist Rüdinger aber zuversichtlich, dass die Apotheken die Umstellung erfolgreich stemmen werden. Schon in der Pandemie hätten die Apotheken bewiesen, wie flexibel und schnell sie auf Notstände und Systemänderungen reagieren könnten, beispielsweise beim Aufbau von Testzentren, den Impfzertifikaten und der Herstellung von Desinfektionsmitteln. »Auch beim E-Rezept zeigt sich, dass die Apotheken, teilweise allerdings mit großem Mehraufwand, die Arzneimittelversorgung trotz eines gesamten Systemumbruchs aufrechterhalten«, so Rüdinger. Die DAV-Vize erinnerte daran, dass Patientinnen und Patienten Anspruch auf Ausdruck des E-Rezeptes haben.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.