DAV fordert Reaktion auf Skonto-Urteil |
Alexander Müller |
12.04.2024 13:04 Uhr |
Der DAV-Vorsitzende Hans-Peter Hubmann fordert eine Reaktion des Gesetzgebers auf das Skonto-Urteil des BGH. / Foto: Martin Jehnichen
Der BGH hatte bereits am 8. Februar entschieden, dass mit Blick auf die Großhandelskonditionen Skonti wie Rabatte behandelt werden müssen. Jetzt liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor. Für viele Apotheke dürfte die Entscheidung erhebliche Einschnitte im Einkauf bedeuten.
Das im Verfahren vorgetragene Argument, Apotheken seien wirtschaftlich auf Skonti angewiesen, ließen die Karlsruher Richter nicht gelten. »Die angemessene Vergütung der Apotheken wird nicht durch die Gewährung verbotener Rabatte auf die Großhandelspreise, sondern durch die in § 3 AMPreisV vorgesehenen Apothekenzuschläge gesichert, die – sollten sie hierfür nicht ausreichen – bei Bedarf vom Verordnungsgeber angehoben werden können.«
Auf diesen Gestaltungsspielraum weist auch Hubman hin. »Der pharmazeutische Großhandel ist kein Reparaturbetrieb für die unzureichende Vergütung der Apotheken.« Die chronische Unterfinanzierung der Apotheken spitze sich jetzt noch einmal ganz akut zu. »Für viele Apotheken kann es bald zu spät sein, sich wirtschaftlich über Wasser zu halten und damit die Versorgung in ihrem Umkreis zu sichern«, so Hubmann.
Der DAV-Vorsitzende fordert die Politik zum Handeln auf. Die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) ließe sich durch das ausdrückliche Zulassen von Skonti sehr schnell anpassen. Tatsächlich hat sich der BGH auf den Wortlaut der Verordnung gestützt und Skonti für unzulässig erklärt, wenn Großhändler den Nachlass aus ihrer eigenen Fixmarge zahlen. Nur der variable Teil der Großhandelsvergütung sei für die Rabattgewährung – und dazu zählen Skonti laut BGH – zugänglich.
Eine explizite Skonto-Ausnahme in der AMPReisV würde dieses Problem lösen, Hubmann aber nicht ausreichen: »Als betriebswirtschaftliche Nothilfe muss der Apothekenabschlag zugunsten der Krankenkassen dringend gesenkt werden. Und die grundsätzliche Stabilisierung der Apotheken muss über eine deutliche und dynamische Anhebung des Apothekenhonorars erfolgen.«
Der DAV-Vorsitzende richtet abschließend einen direkten Appell an den Bundesgesundheitsminister: »Herr Minister Lauterbach, legen Sie kein Apothekeneinspargesetz, sondern ein Apothekenstabilisierungsgesetz vor, damit die Menschen auch künftig sicher versorgt werden!« Auf den Referentenentwurf der geplanten Reform wartet die Branche immer noch.