DAV distanziert sich von neuem Digitalbeirat der Gematik |
PZ |
13.06.2024 18:28 Uhr |
Anke Rüdinger moniert, dass das Bundesgesundheitsministerium bei der Einberufung des neuen Digitalbeirats nicht die übrigen Gesellschafter einbezogen hat. / Foto: ABDA
Derzeit hält das BMG 51 Prozent der Anteile der Gematik. Weitere Gesellschafter sind unter anderem die Bundesärztekammer (BÄK), der Deutsche Apothekerverband (DAV), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband.
Wie die ABDA am Donnerstagabend mitteilte, hat das BMG am 12. Juni einen Digitalbeirat für die Gematik gegründet. Die Bundesvereinigung kritisierte, dass das Ministerium das neue Gremium mit seiner 51-prozentigen Mehrheit in der Gesellschafterversammlung ins Leben gerufen habe – ohne zuvor die übrigen Gesellschafter einzubeziehen und ohne die Auswahlkriterien offen zu legen.
Nach Ansicht der stellvertretenden DAV-Vorsitzenden Anke Rüdinger zeugt dieses Vorgehen des Ministeriums »von einem tiefen Misstrauen in die Selbstverwaltung von Kostenträgern und Leistungserbringern«. Es verstärke sich dadurch der Eindruck, dass das BMG hier Gesellschafter zweiter Klasse etablieren wolle. Der DAV, aber auch die Vertretungen der Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser würden in der Gesellschafterversammlung immer häufiger ignoriert. Außer dem BMG sei keiner der Gesellschafter in die Auswahl der Personen für den Digitalbeirat eingebunden worden, kritisierte Rüdinger.
Der Vorschlag des DAV und anderer Gesellschafter, den Digitalbeirat laut Digitalgesetz mit den Pflichtmitgliedern aus den Datenschutzbehörden BSI und BfDI zu bestellen und darüber hinaus ein gemeinsames und transparentes Auswahlverfahren für weitere Mitglieder durchzuführen, sei vom BMG per 51-Prozent-Mehrheit schlichtweg abgewiesen worden.
»Der DAV wird nun sehr kritisch beobachten, ob und wie das neue Gremium tatsächlich einen Mehrwert liefert und sich in seinem Wirken nicht nur mit den Aufgaben des bisherigen Beirats überschneidet«, kündigte Rüdinger an. Im derzeit laufenden Gesetzgebungsverfahren zu einem Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) solle die gesetzliche Festlegung der Gesellschafterverhältnisse in § 310 Absatz 2 SGB V zugunsten des Bundes weiter ausgebaut werden. Das hatte die ABDA bereits in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf kritisiert.