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Fehlerhafte Entlassrezepte

DAV appelliert an Kassen und Krankenhäuser

Mehr als zwei Millionen Entlassrezepte werden pro Jahr ausgestellt. Weisen sie Formfehler auf, verweigern die Krankenkassen meist die Erstattung. Apotheken rechnen solche Rezepte dann oft als Privatrezepte ab. Um den Kreislauf zu durchbrechen, nimmt der Deutsche Apothekerverband (DAV) nun sowohl die Kassen als auch die ausstellenden Krankenhausärzte ins Visier.
PZ
18.07.2023  15:26 Uhr

Wenn stationär behandelte Patientinnen und Patienten zum Wochenende aus dem Krankenhaus oder der Reha-Klinik entlassen werden, muss ihre Arzneimittelversorgung bis zum nächsten Haus- oder Facharztbesuch in der darauffolgenden Woche sichergestellt werden. Dass Apotheken zu diesem Zweck ordnungsgemäß ausgestellte Entlassrezepte aus den Kliniken brauchen, betont der Deutsche Apothekerverband (DAV) heute in einer Pressemitteilung. Denn auch wenn es selbstverständlich klingt: Das ist es offenbar nicht.

Bei immer mehr der jährlich 2,2 Millionen ausgestellten rosa Rezepte mit dem Schriftzug »Entlassmanagement« (Stand: 2022) müssen die Patientinnen und Patienten laut DAV befürchten, dass die Apotheken die Entlass- als Privatrezepte behandeln, weil eben die Krankenkassen die Kostenübernahme und Honorarzahlung aufgrund von bestimmten Formfehlern bei der Ausstellung der Verordnungen verweigern.

DAV-Chef Hubmann: »Unhaltbarer Zustand«

»Die Apothekerinnen und Apotheker würden die aus den Kliniken entlassenen Patientinnen und Patienten gern schnell und unkompliziert mit den wichtigsten Arzneimitteln versorgen, bevor sie das nächste Mal zu ihrer Arztpraxis gehen können«, so der DAV-Vorsitzende Hans-Peter Hubmann. »Doch das korrekte Ausstellen der Entlassrezepte wird immer komplizierter, so dass die Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern regelmäßig daran scheitern.« Die Apotheken wiederum erreichten die Verantwortlichen nicht für telefonische Rücksprachen und dürften eigenständig kaum etwas korrigieren. »Dieser unhaltbare Zustand muss sich dringend ändern«, so Hubmann.

Deshalb fordere der DAV den GKV-Spitzenverband auf, keine Beanstandungen mehr bei fehlerhaften ausgestellten Rezepten gegenüber den Apotheken auszusprechen. Zudem seien auch die Kliniken am Zug. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft müsse dafür sorgen, »dass die von ihnen selbst mit den Krankenkassen und Kassenärzten verhandelten Regelungen zur Ausstellung von Entlassrezepten auch tatsächlich in den Kliniken umgesetzt werden«.

Ansonsten müsse der DAV – wie derzeit leider häufig – den Apotheken empfehlen, die Entlassrezepte bei unheilbaren Formfehlern als Privatrezepte mit ihren Patientinnen und Patienten abzurechnen. Als »unheilbare Formfehler« gelten dabei etwa ein Aufkleber im Personalienfeld statt gedruckter Daten oder die falsche Betriebsstättennummer in der Codierzeile.

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