| Alexander Müller |
| 06.08.2024 11:00 Uhr |
Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL sieht den Registrierungsprozess mit Blick auf Art. 9 DSGVO ebenfalls kritisch. Ganz offensichtliche Verstöße gegen die Anforderung der Einwilligung sieht er zwar nicht – wegen der Option, die Angabe zu verweigern. »Dennoch irritiert es zumindest, dass die Angabe zu diesen sensiblen Daten ein Pflichtfeld ist. Man muss sich also damit auseinandersetzen und aktiv sagen, dass man keine Angabe machen will. Das könnte der Freiwilligkeit im Wege stehen, weil es in die Richtung eines ›Opt-outs‹ geht«, so Solmecke zur PZ.
Rechtlich sicherer wäre es aus Sicht des Anwalts gewesen, dieses Feld nicht als Pflichtfeld auszugestalten, sodass Nutzer entscheiden können, ob sie sich mit dieser Frage überhaupt auseinandersetzen möchten oder nicht. »Insofern bin ich gespannt, ob die Datenschutzbehörde die aktuelle Ausgestaltung als ausreichend ansehen wird. Das ist eine Frage des Einzelfalls«, so Solmecke.