Daten-Sharing revolutioniert Versorgung |
Jennifer Evans |
22.01.2025 13:30 Uhr |
Die EU macht ihre Bürger mobil: Gesundheitsdaten gibt es jetzt auch to go. / © Adobe Stock/ontsunan, generiert mit KI
Lange ist um die Ausgestaltung des EHDS auf EU-Ebene gerungen worden. Doch die zähen Verhandlungen haben endlich ein Ende gefunden. Schon bald wird für EU-Bürger der Zugang und die Verwaltung ihrer Gesundheitsdaten einfacher.
Patientinnen und Patienten wird es bald möglich sein, über ihr Smartphone oder die elektronische Gesundheitskarte (EGK) von überall in der Europäischen Union auf ihre Gesundheitsdaten zuzugreifen. Informationen wie Medikationspläne, medizinische Bilder oder Laborergebnisse lassen sich so mit Ärzten in allen Mitgliedstaaten teilen. Und auch ihr E-Rezept können die EU-Bürger dann überall im europäischen Ausland einlösen.
Innerhalb der Mitgliedstaaten ermöglicht der EHDS zudem die grenzüberschreitende Nutzung sowohl von Primärdaten für die Versorgung als auch von Sekundärdaten für die Forschung. Unzulässig bleibt jedoch, die sensiblen Informationen für Werbezwecke oder Versicherungsverträge zu missbrauchen.
Ziel ist unter anderem, dass eine datenbasierte Forschung Innovation fördert und die Versorgung optimiert. »Der EHDS wird die Qualität und Effizienz der medizinischen Versorgung verbessern und gleichzeitig sicherstellen, dass unser Gesundheitssystem auch künftigen Herausforderungen gewachsen ist«, so Izabela Leszczyna, Gesundheitsministerin Polen. Das Land hat derzeit den EU-Ratsvorsitz inne.
Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die Inhalte der EHDS-Verordnung umzusetzen. Ihre Aufgabe wird beispielsweise sein, E-Rezepte, E-Patientenkurzakten, Bilddaten, Laborergebnisse sowie Entlassungsberichte in ein gemeinsames europäisches Format zu pressen. Das wird in jedem einzelnen Land eine vorab benannte digitale Gesundheitsbehörde übernehmen. Diese wiederum ist gleichzeitig über die gemeinsame digitale Infrastruktur namens »MyHealth@EU« verbunden, die von der EU-Kommission verwaltet wird.
Das Digital-Gesetz (DigiG) sowie das Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz (GDNG), die im März 2024 in Kraft getreten sind, haben den Anschluss an den EHDS bereits bedacht.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.