Das sollten Angehörige und Betroffene wissen |
Eine Demenzerkrankung kann zur Geschäftsunfähigkeit führen. / © Getty Images/Westend61
Eine Demenzerkrankung schränkt den Alltag stark ein. Und auch rechtlich kann sie für Probleme sorgen – etwa wenn Erkrankte Bestellungen tätigen oder Verträge unterschreiben, obwohl sie eigentlich geschäftsunfähig sind. Um Ärger zu vermeiden, sollte man hier frühzeitig tätig werden und etwa eine Vorsorgevollmacht erteilen, rät die Stiftung Warentest (Ausgabe 03/2025).
Mit einer Vorsorgevollmacht darf sich die darin bestimmte Person um alle rechtlichen Angelegenheiten des oder der Demenzkranken kümmern. Gibt es keine solche Vollmacht, ist es für Angehörige meist aufwendig zu beweisen, warum ein Vertrag, den der oder die Erkrankte abgeschlossen hat, unwirksam sein sollte, so die Stiftung.
Als geschäftsfähig gilt man bei Demenz, solange man versteht, worum es im Vertrag geht, heißt es von der Stiftung Warentest. Ist das nicht mehr der Fall, ist der Vertrag unwirksam. Dann kann die Vorsorgevollmacht ins Spiel kommen – und die bevollmächtigte Person eingreifen. Wurde die Geschäftsunfähigkeit noch nicht gerichtlich festgestellt, kann ein ärztlicher Nachweis ausreichen.
Zu beachten ist laut Stiftung Warentest außerdem: