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Deutscher Apothekertag

Das sind die DAT-Beschlüsse zur Digitalisierung

Bei den Themen Telepharmazie, digitale Gesundheitsanwendungen oder auch die Datenverwendung zur Versorgungsforschung wollen die Apotheker Änderungen im Zuge der Digitalisierung. Diese beschlossen sie im Rahmen des Deutschen Apothekertags.
Charlotte Kurz
Stephanie Schersch
Daniela Hüttemann
23.09.2021  16:38 Uhr

Um sich digital künftig besser aufzustellen, berieten die Delegierten des Deutschen Apothekertags am heutigen Donnerstag über viele Themen zur Digitalisierung. Die Apothekerinnen und Apotheker entschlossen sich dazu, stärker nach außen zu zeigen, dass die Apotheken auf der Höhe der Zeit sind. ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening formulierte es so: »Wir sind ein moderner Berufsstand«.

Deshalb stimmten die Delegierten einem Antrag zu, der die wissensbasierte und digital unterstützte Weiterentwicklung des Berufsstandes in der Programmatik und dem Handeln der ABDA, Bundesapothekerkammer und Deutscher Apothekerverband verankern soll. Die dabei notwendigen Investitionen und anfallenden Betriebskosten sollen zudem in der Honorierung der Leistungen angemessen berücksichtigt werden.

Zudem entschloss sich die Hauptversammlung adhoc dazu, den Gesetzgeber aufzufordern, den benannten Institutionen der Apothekerschaft zu gestatten, Auswertungen zu Zwecken der Versorgungsforschung über nicht personenbezogene Dispensierdaten der elektronischen Rezepte durchführen zu können.

Ein weiterer adhoc eingebrachter Antrag zu diesem Thema wurde in den Ausschuss verwiesen: Gegenstand des Antrags war, dass sich die Apothekerschaft und die Tochterunternehmen strukturiert Daten zu den pharmazeutischen und wirtschaftlichen Aktivitäten der Apotheken sammeln und diese für interne oder externe Verwertung im Sinne der Versorgungsforschung nutzbar zu machen können.

Dabei soll der Mehrwert und zukünftige Tätigkeitsfelder der Apotheke vor Ort untersucht und erarbeitet werden. Die Delegierten forderten zudem, den Einfluss von Gematik-Anwendungen auf die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) besser zu untersuchen.

Apothekenübergreifendes pharmazeutisches Dossier ergänzend zur EPA

Die Apothekerschaft will in Zukunft in Form eines »pharmazeutischen Dossiers« ein niederschwelliges Zusatzangebot zur elektronischen Gesundheitsakte (EPA) machen.

Kritisiert an der EPA wurde von den Delegierten, dass die Hürden für die Nutzung für die Patienten hoch seien und diese selektiv auswählen können, welchem Leistungserbringer sie welche Daten zeigen. Damit ist zu befürchten, dass zum Beispiel die Verordnungsdaten nicht vollständig sind, die darüber hinaus nur 100 Tage gespeichert werden sollen. Zudem fehlen in der EPA grundsätzlich alle nicht verschreibungspflichtigen, selbst erworbenen Arznei- und Nahrungsergänzungsmitteln, und Privatversicherte sind außen vor.

Hier wollen die Apotheken mit dem pharmazeutischen Dossier ein eigenes Angebot machen beziehungsweise eine Ergänzung zur EPA bieten. Darin sollen alle Arzneimittel und freiverkäuflichen Präparate apothekenübergreifend gespeichert werden. Der Patient kann jeder Apotheke seines Vertrauens den Zugriff erteilen. Diese hätte dann ohne weiteres Anamnesegespräch eine vollständige Historie, auf deren Basis sie zum Beispiel eine Medikationsanalyse anbieten kann.

»Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass ein solches Dossier von den Patienten verstanden und angenommen wird«, sagte Dr. Peter Froese, Vorsitzender des Apothekerverbands Schleswig-Holstein. »Das ist ein E-Health-Element mit hohem Nutzen und ein gutes Signal, dass wir als Apotheker mehr für die AMTS tun wollen.« Beispiel Frankreich: Die Akzeptanz für die EPA liegt hier laut ABDA-Vizepräsident Mathias Arnold bei 30 Prozent, diejenige für das »Dossier Pharmaceutique« dagegen bei weit über 90 Prozent.

Telepharmazie mit der Apotheke vor Ort verknüpfen

Schwierig und umstritten bleibt das Thema Telepharmazie. Bemängelt wurde, dass es immer noch keine klare Definition gebe, was sich hinter dem Begriff überhaupt verbirgt. Eine solche Definition wurde zwar nicht beschlossen, doch war man sich in der Diskussion einig, dass die Apothekerschaft sich dringend mit dem Thema beschäftigen und eigene Konzepte entwickeln muss. Dabei sollen telepharmazeutische Angebote mit der Apotheke vor Ort verknüpft sein.

Eine klare Absage gab es dagegen an »Callcenter-Apotheken« Zudem sollen die Schnittstellen zur ärztlichen Versorgung, insbesondere der Telemedizin, mitbedacht werden.

Back-up-Lösung für den Systemausfall 

Ab Januar 2022 wird das E-Rezept zur Pflicht. Abgewickelt werden die Verordnungen über die Telematik-Infrastruktur (TI). Was aber, wenn das System in einer Apotheke plötzlich ausfällt? Der Deutsche Apothekertag drängt auf eine klare Regelung für diesen Fall.

Der Beschluss geht zurück auf einen Antrag aus Bayern. Der ganz überwiegende Teil ist bereits angeschlossen an die TI. Auch Heilberufsausweise, Institutionenkarten (SMC-B) und Konnektoren braucht die Offizin, um elektronische Rezepte zu bedienen. Falle eine dieser Komponenten aus, brauche die Wiederherstellung aufgrund langer Antragswege und Lieferschwierigkeiten schlichtweg viel Zeit, heißt es in dem Beschluss.

Der betroffenen Apotheke werde damit „ohne nennenswertes eigenes Verschulden für mehrere Wochen der Zugang zur TI versperrt“. Zwar kann der Arzt in einem solchen Fall ausnahmsweise auch ein analoges Muster-16-Rezept ausstellen. Aus Sicht der Apotheken ist das allerdings keine praktikable Lösung für das Problem. Schließlich würden Patienten nicht den Weg zurück in die Praxis für ein Muster-16-Rezept auf sich nehmen, so der DAT.  »Vielmehr werden die meisten Patienten ihr E-Rezept dann in einer anderen Apotheke einlösen.« 

Apotheken künftig als DiGA-Berater?

Die Apotheker einigten sich weiter darauf, den Gesetzgeber aufzufordern, Apotheker im Sozialgesetzbuch einzubeziehen, so dass sie Patienten mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) bezüglich Abgabe, Betreuung und Beratung versorgen können. Zudem wünschen sich die Delegierten auch eine entsprechende Vergütung, diese soll zwischen GKV-Spitzenverband und DAV in einem Rahmenvertrag vereinbart werden. Weiter sollen die Informationen des DiGA-Verzeichnisses des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in die ABDA-Datenbank eingepflegt werden, um die Apotheken bei der Beratung zu unterstützen.

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