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Deutscher Apothekertag

Das sind die DAT-Beschlüsse zur Digitalisierung

Bei den Themen Telepharmazie, digitale Gesundheitsanwendungen oder auch die Datenverwendung zur Versorgungsforschung wollen die Apotheker Änderungen im Zuge der Digitalisierung. Diese beschlossen sie im Rahmen des Deutschen Apothekertags.
Charlotte Kurz
Stephanie Schersch
Daniela Hüttemann
23.09.2021  16:38 Uhr
Telepharmazie mit der Apotheke vor Ort verknüpfen

Telepharmazie mit der Apotheke vor Ort verknüpfen

Schwierig und umstritten bleibt das Thema Telepharmazie. Bemängelt wurde, dass es immer noch keine klare Definition gebe, was sich hinter dem Begriff überhaupt verbirgt. Eine solche Definition wurde zwar nicht beschlossen, doch war man sich in der Diskussion einig, dass die Apothekerschaft sich dringend mit dem Thema beschäftigen und eigene Konzepte entwickeln muss. Dabei sollen telepharmazeutische Angebote mit der Apotheke vor Ort verknüpft sein.

Eine klare Absage gab es dagegen an »Callcenter-Apotheken« Zudem sollen die Schnittstellen zur ärztlichen Versorgung, insbesondere der Telemedizin, mitbedacht werden.

Back-up-Lösung für den Systemausfall 

Ab Januar 2022 wird das E-Rezept zur Pflicht. Abgewickelt werden die Verordnungen über die Telematik-Infrastruktur (TI). Was aber, wenn das System in einer Apotheke plötzlich ausfällt? Der Deutsche Apothekertag drängt auf eine klare Regelung für diesen Fall.

Der Beschluss geht zurück auf einen Antrag aus Bayern. Der ganz überwiegende Teil ist bereits angeschlossen an die TI. Auch Heilberufsausweise, Institutionenkarten (SMC-B) und Konnektoren braucht die Offizin, um elektronische Rezepte zu bedienen. Falle eine dieser Komponenten aus, brauche die Wiederherstellung aufgrund langer Antragswege und Lieferschwierigkeiten schlichtweg viel Zeit, heißt es in dem Beschluss.

Der betroffenen Apotheke werde damit „ohne nennenswertes eigenes Verschulden für mehrere Wochen der Zugang zur TI versperrt“. Zwar kann der Arzt in einem solchen Fall ausnahmsweise auch ein analoges Muster-16-Rezept ausstellen. Aus Sicht der Apotheken ist das allerdings keine praktikable Lösung für das Problem. Schließlich würden Patienten nicht den Weg zurück in die Praxis für ein Muster-16-Rezept auf sich nehmen, so der DAT.  »Vielmehr werden die meisten Patienten ihr E-Rezept dann in einer anderen Apotheke einlösen.« 

Apotheken künftig als DiGA-Berater?

Die Apotheker einigten sich weiter darauf, den Gesetzgeber aufzufordern, Apotheker im Sozialgesetzbuch einzubeziehen, so dass sie Patienten mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) bezüglich Abgabe, Betreuung und Beratung versorgen können. Zudem wünschen sich die Delegierten auch eine entsprechende Vergütung, diese soll zwischen GKV-Spitzenverband und DAV in einem Rahmenvertrag vereinbart werden. Weiter sollen die Informationen des DiGA-Verzeichnisses des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in die ABDA-Datenbank eingepflegt werden, um die Apotheken bei der Beratung zu unterstützen.

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