Das plant der GBA für 2025 |
Lukas Brockfeld |
10.02.2025 15:45 Uhr |
Bald sollen Medikamente zur Tabakentwöhnung von den Krankenkassen erstattet werden. / © Getty Images/seb_ra
Gesetzlich Versicherte, die an einer schweren Tabaksucht leiden und damit ein hohes Risiko für Folgeerkrankungen haben, sollen zukünftig im Rahmen von Programmen zur Tabakentwöhnung auch unterstützende Arzneimittel erstattet bekommen. Das teilte der Gemeinsame Bundesausschuss am Freitag in seinem Ausblick auf Jahresprogramm 2025 mit.
Bisher war eine entsprechende Verordnung auf Kassenkosten auch bei starken Rauchern nicht möglich. Auf Grundlage der Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) will der G-BA im ersten Quartal 2025 festlegen, welche Arzneimittel zur Tabakentwöhnung verordnet werden können und unter welchen Voraussetzungen das im Rahmen von Programmen zur Tabakentwöhnung erfolgen kann.
Auch die Behandlung von Long-Covid-Patienten soll in diesem Jahr erleichtert werden. Bisher gibt es keine Arzneimittel, die speziell für die Therapie von Long-Covid zugelassen sind. Daher hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Expertengruppe »Long COVID Off-Label-Use« beauftragt, eine Liste von Medikamenten zu erarbeiten, die außerhalb der Zulassung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Sobald diese Liste vorliegt, will der G-BA die Übernahme der Medikamente in seine Arzneimittel-Richtlinie beschließen.
»Arzneimittel außerhalb der Zulassung einzusetzen, also im sogenannten Off-Label-Use, sollte aus Sicherheitsgründen die Ausnahme bleiben. Aber hier ist es sinnvoll, denn bisher gibt es nach wie vor keine Arzneimittel, die speziell für Long-Covid zugelassen sind«, erklärt Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA, in einer Mitteilung.
Die Früherkennung von Erkrankungen soll in diesem Jahr eine besondere Rolle in der Arbeit des G-BA spielen. Hier sind unter anderem neue Beschlussfassungen zum Lungenkrebs-Screening und zu Fettstoffwechselstörungen bei Kindern und Jugendlichen geplant.
»Die richtige Screening-Strategie zu definieren ist alles andere als trivial – schließlich sollen falsche Screening Befunde und Überdiagnosen möglichst vermieden werden. Beides geht mit unnötigen Ängsten, falschem Sicherheitsgefühl und Verschwendung von Versichertengeldern einher. Eine sichere Studienlage ist deshalb auch für ein gutes Früherkennungsangebot essenziell«, betont Josef Hecken.
Außerdem will der G-BA die Anforderungen für multiprofessionelle Netzverbünde vereinfachen, damit diese Verbünde schneller entstehen und die Behandlung von schwer psychisch Erkrankten absichern. Bei der Verordnung von häuslicher Krankenpflege prüft der G-BA, wie mögliche Regelungslücken für Versicherte mit einem erhöhten Bedarf an Behandlungspflege geschlossen werden können.