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Organspende
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Das Passamt als Beratungsstelle?

Eine mögliche Bereitschaft zu Organspenden sollte aus Sicht von Grünen-Chefin Annalena Baerbock künftig regelmäßig beim Abholen neuer Pässe oder Ausweise abgefragt werden.
AutorKontaktdpa
Datum 26.11.2018  13:32 Uhr

Dies würde einen Weg eröffnen, »mit dem mehr Menschenleben gerettet werden können und gleichzeitig jeder und jede einzelne bewusst über den eigenen Körper entscheiden kann«, schrieb Baerbock in einem Beitrag für die »Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung«. An diesem Mittwoch, dem 28. November, ist im Bundestag eine offene Debatte zu möglichen neuen Regeln geplant, um zu mehr Organspenden zu kommen. Beschlüsse sind nicht vorgesehen.

Baerbock schlug vor, dass man beim Beantragen von Pässen oder Personalausweisen, die spätestens alle zehn Jahre erneuert werden müssen, ausführliche und unabhängige Informationen erhalten könnte, außerdem die Möglichkeit eines persönlichen Gesprächs oder einer Telefonberatung für weitere Fragen. Beim Abholen müsste man dann entscheiden, ob man alle oder einzelne Organe spenden möchte, dies explizit ablehnt oder aktuell noch nicht entscheiden will. Die Angaben würden in einem verbindlichen Zentralregister vermerkt.

Menschen müssten eine »niedrigschwellige Möglichkeit haben, aktiv Ja zu sagen«, argumentierte Baerbock. Berücksichtigt würde so zudem, dass man seine Meinung im Laufe des Lebens ändern könne. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz nannte den Vorschlag unausgegoren. Ethische und medizinische Fragen um Organspenden bewegten die Menschen im Innersten, sagte Vorstand Eugen Brysch der Nachrichtenagentur dpa. »Wie sollen Sachbearbeiter in Bürgerbüros neben der Antragsabwicklung von Ausweispapieren so etwas leisten? Das ist praxisfern.«

Baerbock wandte sich gegen die unter anderem von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgeschlagene Umstellung auf eine »doppelte Widerspruchslösung«. Das bedeutet, dass jeder als Spender gilt. Dazu soll man aber noch Nein sagen können, ansonsten sind – als doppelte Schranke – Angehörige zu fragen. Bisher sind Organentnahmen nur bei ausdrücklichem Ja erlaubt. Baerbock nannte die Widerspruchslösung einen starken Eingriff ins Selbstbestimmungsrecht. »Der Gesetzgeber würde damit diese sehr persönliche Entscheidung vorwegnehmen, die dann nur mit aktivem Widerspruch aufgehoben werden könnte.«

Die Zahl der Spender geht seit Jahren zurück und hatte 2017 einen Tiefstand von 797 erreicht. Für dieses Jahr zeichnet sich erstmals wieder ein Anstieg ab. Rund 10.000 Menschen warten auf Spenderorgane.

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