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Kritik am Gesundes-Herz-Gesetz
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»Das ist der falsche Weg«

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat kürzlich sein neues Gesetzesvorhaben vorgestellt. Ziel des Gesundes-Herz-Gesetzes (GHG) ist die Bekämpfung kardiovaskulärer Erkrankungen, unter anderem durch einen frühzeitigen Einsatz von Statinen im Kindesalter. Dies stößt bei Ärzten und Krankenkassen auf Unverständnis.
AutorKontaktKerstin A. Gräfe
Datum 19.06.2024  18:00 Uhr

Mit dem GHG will Lauterbach Herz-Kreislauf-Erkrankungen, der häufigsten Todesursache in Deutschland, den Kampf ansagen. Der neue Referentenentwurf enthält unter anderem Maßnahmen zur Früherkennung und eine Erweiterung der Verordnungsfähigkeit der Statin-Therapie auf möglicherweise zwei Millionen zusätzliche Patienten. Statine sollen demnach auch »frühzeitiger« bei Kindern zum Einsatz kommen.

Pillen statt Prävention

Deutliche Kritik kommt vom Hausärztinnen- und Hausärzteverband. Bei der Vorbeugung kardiovaskulärer Erkrankungen und ihrer Folgen habe das Gesundheitssystem zwar dringend Nachholbedarf. Mit dem GHG werde allerdings der falsche Weg gewählt, betonen die Bundesvorsitzenden des (HÄV), Nicola Buhlinger-Göpfarth und Markus Beier. »Immer mehr Tests und eine Medikamentenvergabe per Gießkannenprinzip lehnen wir ganz klar ab.«

Das im Gesetzentwurf angewandte Prinzip »Viel hilft viel« sei aus medizinischer Sicht mehr als zweifelhaft – auch weil die Evidenzlage sehr dünn sei, so Buhlinger-Göpfarth und Beier. Gerade bei den Kleinsten sollten flächendeckende Screenings, die in Folge lebenslange Medikamenteneinnahmen bedeuten könnten, mit äußerster Vorsicht und immer nur evidenzbasiert eingesetzt werden, warnen die beiden Bundesvorsitzenden.

Auch aus Sicht des AOK-Bundesverbands geht das Gesetz in die falsche Richtung. »Der Referentenentwurf zum GHG könnte auch Pillen-statt-Prävention-Gesetz heißen«, moniert Vorstandsvorsitzende Dr. Carola Reimann. Statine seien keine Smarties. Sie verweist ebenfalls darauf, dass solche Entscheidungen auf Grundlage wissenschaftlicher Evidenz über die etablierten Bewertungswege des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) getroffen werden sollten. Es sei eine problematische Perspektiv-Verengung, wenn Fragen des Lebensstils in die Medizin verschoben werden und Kinder zu chronisch kranken Patienten gemacht werden.

BMG überschreitet Kompetenzen

Ähnlich sieht es die Innungskrankenkasse. Es könne nicht die neue Maßgabe sein, Kinder und Jugendliche durchgängig zu medikamentieren, sagte Geschäftsführer Jürgen Hohnl. Schon gar nicht mit Statinen, deren Nutzenbewertung durch den G-BA noch nicht abgeschlossen sei.

Kritik kommt auch vom Verband der Ersatzkassen: »Statt die Menschen zu einer Verhaltensänderung zu bewegen, etwa durch bessere Ernährung oder mehr Bewegung, sollen Krankheitssymptome mit Medikamenten behandelt werden, deren Nutzen nicht einmal klar nachgewiesen ist«, bemängelte Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. Aus ihrer Sicht überschreitet das Bundesgesundheitsministerium seine Kompetenzen: »Die Umsetzung mittels Verordnungsermächtigung ist zudem ein weiterer Schritt in Richtung Staatsmedizin. Aus gutem Grund obliegt die Nutzenbewertung von Gesundheitsuntersuchungen und zur Statin-Versorgung bisher dem Gemeinsamen Bundesausschuss.«

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