Daran krankt die Verhandlungslösung |
| Alexander Müller |
| 31.10.2025 10:00 Uhr |
Unzufrieden ist man bei der ABDA zudem mit den Vorgaben für die Verhandlung. Der Hinweis auf den Grundsatz der Beitragssatzstabilität sei »zu vage und unkonkret«, man könne präziser auf die »Entwicklung der Ausgaben« der GKV abstellen. Zudem sollten die Inflation und die sozialversicherungspflichtigen Einkommen einbezogen werden.
Die ABDA hadert auch mit dem unklaren Zeitrahmen, denn die Formulierung »regelmäßig« lässt doch recht viel Interpretationsspielraum. Eine konkrete jährliche Festlegung sei erforderlich und müsse auch vorgegeben werden, damit es eine echte Dynamisierung geben kann. Außerdem würde die ABDA lieber schneller starten und nicht erst nach einem Jahr.