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Apothekenreform
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Daran krankt die Verhandlungslösung

Künftig sollen die Apotheken mit den Krankenkassen über die Anpassung ihres Honorars direkt verhandeln. Das Vorhaben der Apothekenreform entspricht zwar grundsätzlich den Vorstellungen der ABDA – aber die konkrete Ausgestaltung birgt Gefahren.
AutorAlexander Müller
Datum 31.10.2025  10:00 Uhr

Unklare Vorgaben

Unzufrieden ist man bei der ABDA zudem mit den Vorgaben für die Verhandlung. Der Hinweis auf den Grundsatz der Beitragssatzstabilität sei »zu vage und unkonkret«, man könne präziser auf die »Entwicklung der Ausgaben« der GKV abstellen. Zudem sollten die Inflation und die sozialversicherungspflichtigen Einkommen einbezogen werden.

Die ABDA hadert auch mit dem unklaren Zeitrahmen, denn die Formulierung »regelmäßig« lässt doch recht viel Interpretationsspielraum. Eine konkrete jährliche Festlegung sei erforderlich und müsse auch vorgegeben werden, damit es eine echte Dynamisierung geben kann. Außerdem würde die ABDA lieber schneller starten und nicht erst nach einem Jahr.

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