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Medizinalcannabis richtig lagern
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Damit es in der Apotheke nicht nach Gras riecht

Medizinalcannabis muss seit dem 1. April 2024 nicht mehr in den BtM-Schrank. Wie lagert man es am besten in der Apotheke und was ist bei der Prüfung zu beachten? Tipps von der Pharmazierätin Grit Spading.
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 19.02.2025  09:00 Uhr

Mit Cannabis an den Teedrogen-Arbeitsplatz

Sie erinnerte an die Trennung von Teedrogen-Arbeitsplatz und Rezeptur. »Kein Hin- und Herspringen mit Cannabisblüten dazwischen.« Vielmehr sollte gegebenenfalls über die Anschaffung einer Analysenwaage für den Tee-Arbeitsplatz nachgedacht werden, wenn Einzeldosen abgefasst werden müssen. Spading betonte zudem, dass Cannabisblüten nicht in der Originalverpackung an den Patienten weitergereicht werden dürfen.

In Ausnahmefällen, wenn beispielsweise durch Platzmangel nichts anderes machbar sei, könne der Teedrogen-Arbeitsplatz im Labor integriert werden und der Abzug mit einem Reinigungsplan (Cannabis-Cross-Kontamination durch Anhaftung) genutzt werden, wenn keine anderen Tätigkeiten gleichzeitig stattfinden. »Klären Sie das gegebenenfalls mit Ihrer Aufsichtsbehörde.«

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