Damit es in der Apotheke nicht nach Gras riecht |
Daniela Hüttemann |
19.02.2025 09:00 Uhr |
Sie erinnerte an die Trennung von Teedrogen-Arbeitsplatz und Rezeptur. »Kein Hin- und Herspringen mit Cannabisblüten dazwischen.« Vielmehr sollte gegebenenfalls über die Anschaffung einer Analysenwaage für den Tee-Arbeitsplatz nachgedacht werden, wenn Einzeldosen abgefasst werden müssen. Spading betonte zudem, dass Cannabisblüten nicht in der Originalverpackung an den Patienten weitergereicht werden dürfen.
In Ausnahmefällen, wenn beispielsweise durch Platzmangel nichts anderes machbar sei, könne der Teedrogen-Arbeitsplatz im Labor integriert werden und der Abzug mit einem Reinigungsplan (Cannabis-Cross-Kontamination durch Anhaftung) genutzt werden, wenn keine anderen Tätigkeiten gleichzeitig stattfinden. »Klären Sie das gegebenenfalls mit Ihrer Aufsichtsbehörde.«