Dahmen kritisiert Ärzte-Streik |
Streik auf dem Rücken hilfsbedürftiger Patienten sei die falsche Medizin, betonte Janosch Dahmen (Grüne) angesichts des Ärzte-Streiks. / Foto: IMAGO/Future Image
Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen kritisierte die Aktionen der Ärzte zwischen den Feiertagen. «Viele Praxen sind eh schon geschlossen», sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Patientinnen und Patienten müssten sich darauf verlassen können, im Ernstfall durch ihre Ärztin und ihren Arzt behandelt werden zu können.
«Stattdessen müssen nun Kolleginnen und Kollegen der Notfallversorgung beispielsweise im Krankenhaus einspringen, wo Menschen im Akutfall auf Hilfe angewiesen sind. Streik auf dem Rücken hilfsbedürftiger Patienten sei die falsche Medizin. «Stattdessen muss es im nächsten Jahr vor allem darum gehen, die Rolle von Haus- und Kinderärzten zu stärken.»
Die Ärzte sehen das anders: Der Vorsitzende des Virchowbundes der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, Dirk Heinrich, hält die Proteste dagegen für richtig und wichtig. Man habe einen langen Atem. Es gehe nicht um die Steigerung von Arzteinkommen, sondern um eine ausreichende und nachhaltige Finanzierung der bestehenden ambulanten Strukturen. Zu den Forderungen gehört, für alle Fachgruppen Schluss mit «Budgets» mit Höchstsummen bei den Honoraren zu machen.
Außerdem solle eine aufgehobene Regelung mit Extra-Honorierungen für neue Patienten in Praxen wieder eingeführt werden. Beklagt werden auch Überlastung und zu viel Bürokratie, zum Beispiel für Abrechnungen und Abklärungen mit den Krankenkassen.
Ihre Einnahmen erzielen Arztpraxen zu mehr als 70 Prozent aus der Abrechnung mit den Kassen. Nach jüngsten Angaben des Statistischen Bundesamts für 2021 lagen die durchschnittlichen Einnahmen bei 756.000 Euro. Dem standen Aufwendungen von 420.000 Euro gegenüber. Daraus ergab sich ein durchschnittlicher Reinertrag von 336.000 Euro je Praxis. Beeinflusst werde dieser Wert aber durch Praxen mit sehr hohen Einnahmen und Ausgaben, hieß es.
Etwa die Hälfte hatte Einnahmen von bis zu 464.000 Euro und einen Reinertrag von bis zu 233.000 Euro. Die Angaben beziehen sich auch auf Gemeinschaftspraxen und Versorgungszentren mit mehreren Ärzten. Der Reinertrag sei nicht mit dem Gewinn beziehungsweise dem Einkommen der Ärzte gleichzusetzen, erläuterten die Statistiker. Er stelle das Ergebnis des Geschäftsjahres der gesamten Praxis dar, berücksichtige aber zum Beispiel nicht Aufwendungen für Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenen- und Krankenversicherung der Praxisinhaber.
Kosten für Personal seien in den Aufwendungen enthalten. Nach Angaben des Virchowbunds sind auch Einkommenssteuer und Investitionen in medizinische Geräte daraus zu bezahlen. Im Durchschnitt bleibe am Ende weniger als ein Viertel des Gesamthonorarumsatzes übrig.