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Raucher-Entwöhnung
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Cytisin bleibt verschreibungspflichtig

Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht am BfArM hat entschieden: Cytisin 1,5 mg zur oralen Anwendung als Mittel zur Raucherentwöhnung bleibt rezeptpflichtig. Dagegen wird die antiallergische Nasenspray-Kombi Azelastin plus Fluticasonpropionat demnächst als OTC verfügbar sein.
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 17.07.2024  15:18 Uhr

Cytisin ist ein Alkaloid aus der Gift- und Zierpflanze Goldregen. Es ist seit 2020 in Deutschland als »Asmoken« als verschreibungspflichtiges Arzneimittel verfügbar. Bei der Rezeptpflicht bleibt es nun auch: Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht, der am gestrigen Dienstag turnusgemäß tagte, lehnte einen Antrag auf Entlassung aus der Rx-Pflicht mit sechs versus vier Stimmen ab. Cytisin 1,5 mg kann als Lifestyle-Medikament zur Nikotin-Entwöhnung verordnet werden. Die Kosten trägt der Patient selbst. 

Einstimmig aus der Verschreibungspflicht entlassen wurden dagegen Kombipräparate mit dem H1-Antihistaminikum Azelastin und dem Corticoid Fluticasonpropionat zur nasalen Anwendung. Damit können Heuschnupfen-Patienten Dymista® Nasenspray und entsprechende Generika von Aliud, Elpen und Stada demnächst rezeptfrei in der Apotheke kaufen.

Die Empfehlungen gehen nun an das Bundesgesundheitsministerium, das dem Urteil des Expertenrats in der Regel folgt. Nach der gesetzlichen Umsetzung bringen die Hersteller dann entsprechend gekennzeichnete Packungen auf den Markt. Bis dahin ist weiterhin ein Rezept nötig.

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