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Koalitionsverhandlungen

CSU will Apothekenthemen setzen

Die Koalitionsverhandlungen haben erst begonnen, Ergebnisse sind noch in weiter Ferne. Vorab hat der CSU-Bundestagsabgeordnete Stephan Pilsinger aber signalisiert, dass er die Themen Arzneimittelversorgung und Reform des Apothekenwesens mit in die Gespräche nehmen wird.
Cornelia Dölger
14.03.2025  16:00 Uhr

CDU, CSU und SPD haben ihre Koalitionsverhandlungen begonnen. Die Delegationen der Parteien kamen gestern Abend in der CDU-Parteizentrale in Berlin zusammen, im Konrad-Adenauer-Haus. 16 Arbeitsgruppen haben nun zehn Tage lang Zeit, Textvorschläge für den Koalitionsvertrag zu erarbeiten. Basis der Verhandlungen ist ein elfseitiges Papier, auf das sich beide Seiten in Sondierungsgesprächen geeinigt haben.

Dass in den Textvorschlägen apothekenspezifische Themen landen könnten, ist nicht unwahrscheinlich. Zwar können Überlegungen, worüber Schwarz-Rot für den Koalitionsvertrag diskutiert, derzeit nur als Blick in die Glaskugel gelten, zumal die Parteizentralen von CDU und SPD eine strenge Kommunikations-Guideline ausgegeben haben; Selfies, Statements und Pressekonferenzen sind verboten.

Dass sich aber zumindest die CSU für die Themen Arzneimittelversorgung und Apothekenreform einsetzen und diese Themen mit in die Gespräche nehmen wird, bestätigte das Büro des CSU-Bundestagsabgeordneten Stephan Pilsinger auf Anfrage der PZ. Pilsinger und der CSU seien beide Themen wirklich wichtig, hieß es. Details dürften aber nicht genannt werden – siehe Medien-Handreichung.

Pilsinger sitzt wie Emmi Zeulner und Klaus Holetschek für die CSU in der AG 6 Gesundheit und Pflege. Als Unterhändler der CDU verhandeln Kerstin von der Decken, Albrecht Schütte, Tino Sorge, Diana Stolz sowie Hendrik Streeck. Verhandlungsführer für die CDU ist Nordrhein-Westfalens Sozialminister Karl-Josef Laumann.

Streecks Nominierung überrascht

Die SPD besetzt die AG6 mit Katja Pähle (Leitung), Karl Lauterbach (stellvertretende Leitung) sowie Sabine Dittmar, Clemens Hoch, Petra Köpping, Matthias Mieves und Andreas Philippi. Dass Lauterbach als amtierender Bundesgesundheitsminister nicht die Gruppenleitung für die SPD innehat, muss nichts heißen, lässt aber aufmerken, zumal in Kombination mit der CDU-Personalie Hendrik Streeck, der erst vor drei Wochen in den Bundestag einzog und schon an Koalitionsverhandlungen teilnimmt, während andere, politisch erfahrenere Fachleute außen vor bleiben.

Lauterbach und Streeck sind alte Bekannte aus der Zeit der Corona-Pandemie. Der Bonner Virologe Streeck war damals oft in den Medien präsent, galt mit seiner Kritik an den strengen Beschränkungen geradezu als Lauterbachs Gegenspieler. Auch nach der Pandemie ebbte Streecks Kritik am Minister nicht ab, etwa wegen dessen Risikoeinschätzung. In der Arbeitsgruppe treffen die beiden nun wieder aufeinander. 

Die Besetzung der Arbeitsgruppen ist keine Blaupause für die künftige Kabinettszusammensetzung. Mit Streeck schlägt die CDU aber einen Pflock ein. Denn dessen Nominierung für die Verhandlungsgruppe überraschte – anders als etwa die des altgedienten Sozialpolitikers Laumann oder des gesundheitspolitischen Sprechers der Bundestagsfraktion, Tino Sorge. Die bloß stellvertretende Leitung Lauterbachs bei den Verhandlungen tut ihr Übriges. Bekannt ist, dass die CDU das BMG gern hätte, wenn auch nicht prioritär.

Jetzt endgültig: BSW kommt nicht in den Bundestag

Knapp drei Wochen nach der Bundestagswahl steht seit heute das amtliche Endergebnis fest. Der Bundeswahlausschuss veröffentlichte die Zahlen am Mittag. Demnach gibt es im Vergleich zum vorläufigen Ergebnis nur geringfügige Abweichungen. Auswirkungen auf das Gesamtergebnis und die Sitzverteilung im neuen Bundestag haben die Veränderungen nicht.

Mit Spannung war das Endergebnis für das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) erwartet worden. Hier gab es laut Bundeswahlausschuss zwar die größten Abweichungen von den vorläufigen Zahlen. In den Bundestag schafft es das BSW aber trotzdem nicht, sondern bleibt mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen haarscharf unter der Fünf-Prozent-Hürde.

Weil das vorläufige Ergebnis so knapp war und sich zudem herausstellte, dass einige Stimmen in einigen Wahlkreisen nicht dem BSW zugeordnet worden waren, pochte die Partei auf eine sofortige bundesweite Neuauszählung. Einen entsprechenden Eilantrag lehnte das Bundesverfassungsgericht aber ab.

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