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E-Rezept-Übertragung

Chargen-Übergangsfrist verlängert

Aufatmen für heimversorgende Apotheken: Die Übergangsregelung zur Chargenübermittlung beim E-Rezept wurde bis Ende des Jahres verlängert. Darauf haben sich der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband in letzter Sekunde verständigt, wobei die Kassenseite noch unterschreiben muss.
Cornelia Dölger
Alexander Müller
01.07.2025  10:38 Uhr

Einigung in letzter Sekunde

Trotz der festgefahrenen Verhandlungen hatte der DAV die Hoffnung nicht aufgegeben: Solange Gespräche liefen, gebe es Aussicht auf Erfolg, hieß es. Erst in der vergangenen Woche hatte sich der DAV mit dem Kassenverband, den Versorgungsapothekern und dem Blisterverband BPAV getroffen, um über die Folgeregelung zu sprechen.

Bei der Jahrestagung des BVVA Anfang Juni in Mainz hatte die BVVA-Vorsitzende Heike Gnekow erklärt, dass eine »technische Anlage« zur Blister-Problematik in Arbeit sei. Vorbild sei eine bestehende Ergänzungsvereinbarung zwischen dem BVVA, dem Bundesverband Patientenindividueller Verblisterer (BPAV) und der AOK Rheinland/Hamburg. Man hoffe, dass man auf das Thema zeitnah »einen Deckel draufmachen« könne, so Gnekow zur PZ.

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